Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.845127

pragmatisch und nachvollziehbar. In diesem Sinne werde eine dynamische Anpassung der Zusatzkosten begrüsst. Der SSV äusserte sich in ähnlicher Weise. Es sei sinnvoll, dass die zusätzliche Abgeltung für MNA in die Globalpauschalen integriert werde und kein separates Abgeltungsmodell vorgesehen sei. Der SSV weist allerdings noch darauf hin, dass aufgrund der komplexen Berechnung die zur Verfügung stehenden Gelder nur schwer zu prognostizieren seien.

SP und GPS begrüssen eine jährliche Anpassung des Anteils für Zusatzkosten im Bereich Unterbringung und Betreuung von MNA. Die SP weist darauf hin, dass zu jeder Zeit genügend Mittel vorhanden sein müssen, um den spezifischen Bedürfnissen der MNA Rechnung zu tragen.

EKM, SBG-FFS und SKOS begrüssen die jährliche Anpassung des Anteils für Zusatzkosten im Bereich Unterbringung und Betreuung von MNA.

SAH, TSIG und UNHCR befürworten grundsätzlich die jährliche Anpassung des Anteils für Zusatzkosten im Bereich Unterbringung und Betreuung von MNA. Die grossen Schwankungen beim Bestand an MNA würden jedoch eine Herausforderung darstellen für die Bereitstellung der Grundinfrastruktur. Es dürfe infolge nicht ausreichender Beiträge nicht zu Schliessungen von Spezialunterkünften kommen. Das UNHCR erachtet es als wichtig, dass durch entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen sichergestellt wird, dass auch bei schwankenden Zahlen das Angebot in den Kantonen nicht jährlich auf- und abgebaut werden muss. SAH und TSIG machen geltend, dass die Betreuung von MNA künftig über das Volljährigkeitsdatum hinaus aufrechterhalten werden müsse.

ADEM, AvenirSocial, Caritas, SAJV und SRK stimmen der jährlichen Anpassung grundsätzlich ebenfalls zu. AvenirSocial, Caritas und SAJV weisen jedoch darauf hin, dass die jährliche Anpassung auch Anreiz dazu bieten könnte, Jugendliche über 18 Jahre von einem Tag auf den anderen wie alle erwachsenen Asylsuchenden zu behandeln. Die Caritas fordert, dass der Anteil für die Zusatzkosten von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden darum nach Bedarf für eine gewisse Zeit auch über das 18. Altersjahr hinaus gewährt wird.

ADEM, AvenirSocial und SAJV wünschen Massnahmen, die begleitend sicherstellen, dass es nicht zu einem Automatismus kommt, aufgrund dessen MNA mit Erreichen der Volljährigkeit sofort aus sämtlichen Unterstützungsstrukturen entfernt werden. Ein kontinuierlicher begleiteter Übertritt ins Erwachsenenleben müsse gewährleistet werden, und die entsprechenden Beiträge für diese Übergangsphase müssten gesprochen werden.

Das SRK möchte eine dringliche Anpassung der Finanzierung bei einer starken Zunahme der Einreisen von MNA innerhalb weniger Monate verankern.

Ablehnung

Kantone:

GE, SZ, TI, UR, VD

Parteien:

SVP

Verbände/interessierte Kreise:

SFH, AsyLex

Vier Kantone (GE, SZ, UR, VD) erachten die Umlegung der zusätzlichen Abgeltung auf die Globalpauschale 1 und die Globalpauschale 2 als nicht ideal, weil die zusätzliche Abgeltung für MNA nicht separat ausgewiesen werde und die effektive Erhöhung damit nur schwierig nachvollziehbar sei. Die Schaffung einer Globalpauschale 3 wäre ihrer Ansicht nach über-