Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 18 Seiten
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK
Referenz/Aktenzeichen: 691
2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
2. Abschnitt: Kosten
Zu Artikel 4: Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten
Absatz 2bis
Bei der Erstellung der Kostenstudie soll die für die KS16 gewählte Methodik verbindlich festgeschrieben werden. Dabei soll jedoch eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein, insbesondere zur Berücksichtigung des jeweiligen Standes von Wissenschaft und Technik. Somit sind Anpassungen gegenüber der für die KS16 gewählten Methodik denkbar, beispielsweise mit der zusätzlichen Vorgabe von bestimmten Vertrauensintervallen bzw. Toleranzniveaus für eine Kostenüberschreitung.
Die Kostengliederung für die KS16 sieht die folgenden Kostenblöcke vor, die zusammen die Gesamtkosten ergeben (vgl. Mantelbericht zur Kostenstudie 2016, Ziff. 3.2.1):
Ausgangskosten
In den Ausgangskosten werden alle Kosten erfasst, die für die Planung, Genehmigung, Durchführung und den Abschluss der vorgesehene Stilllegungs- und Entsorgungsprojekte inkl. Nachbetriebsphase vorhersehbar sind. Dazu gehören auch die Kosten für das allgemeine Management, die Projektierung, die Bewilligungsverfahren, sämtliche Gebühren und Abgaben, die Öffentlichkeitsarbeit, den Landerwerb, alle Vorarbeiten etc.
Die Ausgangskosten können auf der Grundlage von geschätzten Mengen (Material, Maschinen und Geräte, Arbeitsstunden etc.), aktuellen Richtpreisen (Einheitspreise oder Pauschalen) und Erfahrungswerten oder in Prozenten zu relevanten Bezugskosten ermittelt werden.
In den Ausgangskosten sind keine Zuschläge für Prognoseungenauigkeiten, Risiken und Ungewissheiten enthalten.
Kosten für Risikominderung
Die Kosten bereits ausgeführter oder geplanter Massnahmen zur Risikominderung werden analog wie die Ausgangskosten - ohne jegliche Zuschläge - ermittelt.
Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten
Alle Kostenschätzungen, insbesondere in den frühen Phasen eines Projekts, sind mit erheblichen Ungenauigkeiten verbunden. Dies betrifft den Leistungsumfang (Scope) sowie die angenommenen Mengen und Preise. Diese Ungenauigkeiten müssen daher mit Zuschlägen berücksichtigt werden. Diese Zuschläge werden „bottom-up“ für jedes Element des Projektstrukturplans in Prozent der Ausgangskosten bzw. der Kosten für die risikomindernden Massnahmen ermittelt. Diese Zuschläge sind spezifisch für jede Kostenposition zu beziffern in Abhängigkeit von der jeweils vorhandenen Schätzgenauigkeit. Diese Einzelwerte werden einzeln ausgewiesen und begründet und auf das Niveau der Gesamtkosten aggregiert.
Kostenzuschläge bzw. -abschläge für Gefahren und Chancen
Die Kostenfolgen der projektrelevanten Unsicherheiten (Ungewissheiten und Risiken) werden „topdown“ auf der Basis einer quantitativen Risikoanalyse ermittelt und bei den Gesamtkosten berücksichtigt. Dazu müssen die relevanten Risikofaktoren (Gefahren und Chancen) identifiziert sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen (Kosten- und Terminfolgen) aufgrund von Expertenwissen abgeschätzt werden.