Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 18 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

- Auch Teuerungsprognosen sind kaum für eine Frist erhältlich, die sich über mehr als fünf bis zehn Jahre erstreckt. Oftmals wird davon ausgegangen, dass die Nationalbank eine Inflationsrate zwischen 0 und 2 % anstrebt und somit eine Teuerung in diesem Rahmen (d.h. von 1 %) angenommen wird. Es handelt sich dabei eher um eine Annahme als um eine Prognose. Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, kann die effektive Teuerung jahrelang von der angestrebten Teuerung abweichen. Entsprechend können die der Beitragsberechnung zugrundeliegenden Parameter sehr lange von der Realität abweichen.

- Dazu kommt, dass der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) nicht unbedingt der geeignetste Indikator für die Teuerung im Bereich Stilllegung und Entsorgung ist (vgl. dazu Ziffer 1.3.1.3).

1.3.1.2 Anlagerendite und Diskontsatz

Es besteht das Risiko, dass die in der SEFV verankerte Anlagerendite nicht erreicht wird, weil das Zinsniveau bereits seit vielen Jahren stetig gesunken ist und im Fondsvermögen grosse Schwankungen auftreten können. Im finanzmathematischen Modell zur Beitragsberechnung ist die Anlagerendite zudem identisch mit dem Diskontsatz, mit welchem die künftigen Kosten diskontiert werden. Gemäss Anhang 2 Ziffer 1.1 der SEFV wird der Barwert der Kosten berechnet, indem die prognostizierten Kosten mit einem Diskontsatz, welcher der erwarteten Anlagerendite entspricht, diskontiert werden. Da insbesondere in der Entsorgung radioaktiver Abfälle Zahlungen erst in ferner Zukunft anfallen (Verschluss des Lagers nach 2100), hat die Höhe des Diskontsatzes einen grossen Einfluss auf den Barwert dieser Kosten, welcher in die Beitragsberechnung Eingang findet. Wird mit einem zu hohen Zinssatz diskontiert, führt dies dazu, dass die Verpflichtungen klein gerechnet werden. Kosten, die in 20 Jahren anfallen, werden bei einem Diskontsatz von 3.5 % nur mit 50.25 % gewichtet (weiter in der Zukunft anfallende Kosten werden noch geringer gewichtet). Beispiel: 50’000 Franken, die in 20 Jahren anfallen, haben bei einer Diskontierung mit 3.5 % heute einen Barwert von 25’128 Franken; bei einer Diskontierung mit 0.4 % (ca. Rendite Bundesobligation mit Laufzeit von 20 Jahren Ende August 2018) einen Barwert von 46’163. Somit wird die Verpflichtung bei Diskontierung mit einem kleineren Diskontsatz viel weniger stark verringert. Je weiter eine Zahlung in der Zukunft liegt, umso stärker ist dieser Effekt. So beläuft sich der Barwert einer Zahlung von 50’000 Franken, die in 50 Jahren zu leisten ist, bei einer Diskontierung mit 3.5 % noch auf 8’953 Franken.

Die Verwaltungskommission STENFO hat mit Entscheid vom 7. Dezember 2017 eine neue Anlagestrategie beschlossen, welche weniger risikoreich ist als die bisherige Anlagestrategie. Insbesondere wurde der Aktienanteil von 40 % auf 30 %, der Anteil der nicht abgesicherten Fremdwährungen von 40 % auf 32 % reduziert. Diese neue Strategie (Strategie 2018) erzielt für einen Prognosezeitraum von fünf Jahren eine Rendite von 2.3 %.

Da beim Kauf von Wertschriften verschiedene Kosten anfallen, sind für die Beitragsberechnung die erwarteten Anlagerenditen nach Abzug der Vermögensverwaltungskosten relevant.

Die Vermögensverwaltungskosten setzen sich aus den beim Fondskauf/Fondsverkauf direkt zu bezahlenden Kauf- und Verkaufsspesen, einem allenfalls zu bezahlenden Ausgabeaufschlag, den Total Expense Ratio (TER) Kosten4 bei Fondsprodukten, Courtagen, Lieferspesen, Ausgaben für den Global

4 Die Total Expense Ratio (TER) oder Gesamtkostenquote ist eine Kennzahl, die Aufschluss darüber gibt, welche Kosten bei einem Investmentfonds jährlich zusätzlich zum Ausgabeaufschlag anfallen. Die TER greift auf Ebene des Fonds und enthält Verwaltungsgebühren wie z. B. für die Fondsgeschäftsführung, das Portfoliomanagement, Wirtschaftsprüfer und Betriebskosten sowie sonstige Gebühren wie Depotbankgebühren, jedoch (in Deutschland und der Schweiz) ohne Transaktionskosten, d. h. die auf Fondsebene beim Wertpapierkauf/-verkauf entstehenden Kosten, Maklerkosten (Immobilienfonds) und die gesondert aufzuführenden, erfolgsabhängigen „performance fees“.