Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 18 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

Die für die Erstellung der KS16 gewählte Methodik sieht folgendermassen aus:

Kosten Nr.7: Aussergewöhnliche Gefahren und Chancen

Quelle: Kostengliederung KS16 (Anhang 1 zu den Vorgaben für die Erarbeitung der KS16), 25.10.2014 Die Zuschläge für die Unsicherheiten, Gefahren und Chancen für die Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg, Gösgen, Leibstadt und für das Zwischenlager Würenlingen belaufen sich im Durchschnitt auf 28.3 % der Basiskosten der Stilllegung. Bei den Entsorgungskosten belaufen sich die Zuschläge auf den zukünftigen Basiskosten (Basiskosten minus aufgelaufene Kosten) total auf 38.5 %. Dies unter Berücksichtigung einer Chance für das Kombilager gemäss Antrag der Verwaltungskommission an das UVEK. Ohne Berücksichtigung dieser Chance, entsprechend der Verfügung zur KS16 des UVEK vom 12. April 2018, liegt der Zuschlag bei über 48 %.

Die in der Schweiz allgemein anerkannten SIA - Normen enthalten Angaben zur Kostengenauigkeit in Abhängigkeit von der jeweiligen Projektphase:5

SIA Norm 103 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen (2003):

 Vorprojekt: Kostengenauigkeit +/-20 % im Tiefbau bzw. +/- 15 % im Hochbau

 Bauprojekt: Kostengenauigkeit +/- 10 %

SIA Normen 112 – Leistungsmodell (2001) und SIA Norm 197 – Projektierung Tunnel, Grundlagen (2004):

 Vorstudie: Kostengenauigkeit +/- 40 %

 Vorprojekt: Kostengenauigkeit +/- 30 %

5 Vgl. „Umgang mit Kostenunsicherheiten bei der Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Schweizer Kernkraftwerke“, Kapitel 4.3, Raymond Cron, Dipl. Ing. ETH/SIA, 4.Januar 2014