Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 25 Seiten
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1 Ausgangslage
An seiner Sitzung vom 30. November 2018 erörterte der Bundesrat die Eckpunkte für die Erarbeitung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021–2024. In ihrem Aussprachepapier an den Bundesrat schlugen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vor, hierzu erstmals einen erläuternden Bericht (Botschaftsentwurf) einer fakultativen Vernehmlassung zu unterziehen.1
Eine Vernehmlassung erlaubt es, Stellungnahmen der Kantone, der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, der Gemeinden, Städte und Berggebiete, der Dachverbände der Wirtschaft sowie weiterer interessierter Kreise einzuholen. Dieses Vorgehen wurde gewählt angesichts der vorgeschlagenen Anpassungen bei der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, insbesondere einer geografischen Fokussierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des EDA auf vier Schwerpunktregionen vorsahen.
Mit dieser fakultativen Vernehmlassung wollten das EDA und das WBF die breite innenpolitische Abstützung des künftigen Engagements der Schweiz zur Bewältigung der Herausforderungen in Entwicklungsländern sicherstellen (Armut, Ungleichheit, humanitäre Krisen, bewaffnete Konflikte, Flucht und irreguläre Migration, Menschenrechtsverletzungen, nicht nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Folgen des Klimawandels usw.). Gleichzeitig bot die Vernehmlassung Gelegenheit, eine Bilanz der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz zu ziehen, deren Entwicklungen und Ergebnisse aufzuzeigen und der breiten Öffentlichkeit zu erklären, wie dieses solidarische Engagement direkt oder indirekt zu den Interessen der Schweiz und zur Umsetzung des Verfassungsauftrags beiträgt.
2 Vernehmlassungsverfahren
2.1 Wichtigste Punkte des Vernehmlassungsentwurfs
Der Begriff «internationale Zusammenarbeit» (IZA) umfasst die Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit, die vom EDA und vom WBF eingesetzt werden. Der erläuternde Bericht zur IZA 2021–20242 legte die strategische Ausrichtung der IZA für diesen Zeitraum dar und schlug fünf Rahmenkredite im Gesamtumfang von 11,37 Milliarden Franken vor.
Das Parlament hatte im Februar 2011 beschlossen, die Quote der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Der Bundesrat hat bestätigt, dass nach wie vor eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE angestrebt wird, wenn es die finanzielle Lage zulässt.3 Aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017–20194 sah bereits die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017–20205 eine etwas tiefere APD-Quote vor, nämlich
1 Es handelte sich um eine fakultative Vernehmlassung gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061). Aus Sicht des EDA und des WBF waren die Voraussetzungen für eine obligatorische Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes nicht erfüllt.
2 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EDA
3 Im Finanzplan 2017–2019 des Bundes erklärte der Bundesrat zur APD: «Die internationale Zusammenarbeit ist von den Sparmassnahmen im Voranschlag 2016 und im Stabilisierungsprogramm stark betroffen. Die Ausgaben erreichen 2018 wieder das Niveau von 2015. Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sie in der kommenden Legislatur weiter gekürzt werden müssen. Ab 2020 wird von einem Wachstum mit der Rate des nominalen BIP ausgegangen. Grundsätzlich wird aber nach wie vor eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE angestrebt, wenn es die finanzielle Lage zulässt.»
4 BBl 2016 4691
5 BBl 2016 2333