Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 25 Seiten

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0,48 Prozent des BNE. Im Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019–2021 wurden weitere Kürzungen beschlossen, welche die Budgets der IZA betrafen. Die durchschnittliche APD-Quote für die Periode 2017–2020 sank in der Folge auf rund 0,45 Prozent des BNE. Gemäss den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des erläuternden Berichts aktuellen Prognosen und den vorgesehenen Zahlungen (Ziff. 3.4 des erläuternden Berichts) wird sich die Schweizer APD-Quote im Zeitraum 2021–2024 auf rund 0,45 Prozent des BNE belaufen. Ohne Berücksichtigung der in der APD ebenfalls verbuchten Betreuungskosten für Asylsuchende würde die Quote 0,40 Prozent betragen.

Der erläuternde Bericht präsentierte einen kurzen Überblick zur historischen Entwicklung der öffentlichen Entwicklungshilfe, analysierte deren Wirksamkeit und zog eine Zwischenbilanz der IZA-Botschaft 2017–2020. Er stellte die Ziele der IZA für den Zeitraum 2021–2024 vor. Schwerpunkte waren dabei die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung des Klimawandels, ein besserer Umgang mit Migration und das Engagement für Rechtsstaatlichkeit. Der erläuternde Bericht bestimmte die Aktivitäten der IZA anhand der folgenden drei Kriterien: 1. Bedürfnisse der Menschen in Entwicklungsländern, 2. Interessen der Schweiz und 3. Mehrwert der IZA im internationalen Vergleich.

Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden in Ziffer 2.4 erläutert. Sie sahen namentlich eine geografische Fokussierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des EDA auf die folgenden vier Schwerpunktregionen vor, verbunden mit einer Reduktion der Anzahl Schwerpunktländer:

1. Nordafrika und Mittlerer Osten, 2. Subsahara-Afrika, 3. Zentral-, Süd- und Südostasien sowie

4. Osteuropa. Ausserdem schlug der erläuternde Bericht vor, die strategische Verknüpfung von IZA und Migrationspolitik zu stärken6, für eine nachhaltige Entwicklung vermehrt auf die Innovationskraft und Expertise des Privatsektors zu setzen, das Digitalisierungspotenzial noch besser auszuschöpfen und den Multilateralismus zu unterstützen.

Ziffer 3 des erläuternden Berichts war der Umsetzung der IZA gewidmet und stellte die drei Verwaltungseinheiten vor, die für die Instrumente der IZA und die beantragten Kredite zuständig sind: die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA sowie der Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) des WBF.

2.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das EDA und das WBF eröffneten die Vernehmlassung zur internationalen Zusammenarbeit 2021– 2024 am 2. Mai 2019 anlässlich einer Medienkonferenz.7 Die Vernehmlassung dauerte bis am 23. August 2019.

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden gebeten, die folgenden drei Fragen zu beantworten:

1) Entsprechen die vorgeschlagenen Ziele Ihrer Ansicht nach den Bedürfnissen der Bevölkerung

der Entwicklungsländer, den Interessen der Schweiz und den komparativen Vorteilen der

internationalen Zusammenarbeit der Schweiz? (Ziff. 2.3)

2) Entsprechen die neuen Schwerpunkte Ihrer Ansicht nach den Bedürfnissen der Bevölkerung der

Entwicklungsländer, den Interessen der Schweiz und den komparativen Vorteilen der

internationalen Zusammenarbeit der Schweiz? (Ziff. 2.4)

3) Entspricht die vorgeschlagene geografische Fokussierung der bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit Ihrer Ansicht nach den Bedürfnissen der Bevölkerung der

6 BBl 2016 2016 8097

7 Das Video der Medienkonferenz ist unter https://www.eda.admin.ch/IZA2021-2024 abrufbar.