Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungen zur Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV
Anhänge 1 und 2 J+S-Sportarten / J+S-Disziplinen
Durch die Aufhebung der Unterteilung von Sportarten in Disziplinen ergibt sich eine neue, angepasste Sportartenliste.
Als Folge der Aufhebung des Moratoriums zur Aufnahme neuer Sportarten bei J+S, haben verschiedene Verbände Gesuche hinsichtlich der Aufnahme der von ihnen organisierten Sportart in die Liste der J+S-Sportarten gestellt. Dazu gehören u.a. American Football, Kickboxen, Wushu, Schach und Hundesport. Der Entscheid über die Ergänzung der Sportartenliste erfolgt in Anwendung der Kriterien von Artikel 6 SpoFöV. Abklärungen hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen sind im Gang. Anhang 1 VSpoFöP wird zum gegebenen Zeitpunkt angepasst werden.
Anhang 3 Maximalbeiträge an J+S-Angebote
Buchstabe C.: Siehe Erläuterungen zu Artikel 45 Absatz 4 VSpoFöP: Der Maximalbeitrag für J+S-Lager wird auf 16 Franken pro Tag und Teilnehmer/in erhöht.
Anhang 5 Entschädigung für Bergführerinnen und Bergführer mit eidgenös-
sischem Fachausweis und J+S-Anerkennung
Als Folge der Aufhebung der Unterteilung von Sportarten in Disziplinen werden die Aktivitäten, welche eine Bergführerentschädigung auslösen, neu bezeichnet.
Anhang 6 Entschädigung für J+S-Angebote mit Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern mit Behinderungen
Siehe die Erläuterungen zu Artikel 49 VSpoFöP.
Anhang 7 Beiträge für die J+S-Kaderbildung
Ziffern 2.2 und 3.2: Siehe die Erläuterungen zu Artikel 28 Absatz 4 SpoFöV (Abgabe von Gutscheinen zur unentgeltlichen Anreise zu Aus- und Weiterbildungskursen).
Anhang 8 Beiträge für die sportartenspezifische Entwicklung der J+S-Kader-
bildung
Siehe Erläuterungen zu Artikel 27a SpoFöV.
3.3 Verordnung des BASPO über „Jugend und Sport“ (J+S-V-BASPO)
Im Rahmen der J+S-V-BASPO werden diejenigen Änderungen nachvollzogen, die sich aus den vorangehenden Anpassungspunkten in der SpoFöV und VSpoFöP ergeben.
Dies betrifft insbesondere Anpassungen, die sich aus der Neugestaltung der Sportartenliste und dem Verzicht auf Disziplinen ergeben. Entsprechend muss die Liste mit der Zuweisung von Sportarten zu Nutzergruppen und die Liste mit den erforderlichen Ausbildungen zum Leiten einer bestimmten J+S-Aktivität angepasst werden. Ebenfalls müssen sämtliche Bestimmungen mit einem Verweis auf Disziplinen oder bestimmte Sportarten, die Änderungen erfahren haben, angepasst werden.
Auf Ebene der J+S-V-BASPO muss zudem der Verzicht auf zielgruppenspezifische Weiterbildungen nachvollzogen werden.