Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 19 Seiten
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Erläuterungen zur Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV
im Rahmen des Programms J+S bestehen, um obligatorische Schulsportlager (Sommersport- und insbesondere Schneesportlager) verstärkt zu unterstützen. Am 7. Juni 2018 stimmte der Nationalrat dem Postulat zu.
Der geltende Artikel 45 Absatz 4 VSpoFöP schafft die Möglichkeit, die Beiträge für Schneesportlager von Schulen, die nach den Vorgaben von J+S durchgeführt werden, doppelt so hoch festzulegen, wie für übrige J+S-Lager. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass Organisationen aus Tourismus und Wirtschaft eigene Massnahmen zur Förderung der Schneesportlager für Schulen ergreifen. Diese Voraussetzung wird inzwischen durch die Aktivitäten des 2014 gegründeten Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» erfüllt. Dem Verein ist es in den letzten Jahren gelungen, in Zusammenarbeit mit Wintersportdestinationen attraktive Lagerpauschalpakete für Schulen zu entwickeln. Entsprechend könnten aus rechtlicher Sicht für J+S-Schneesportlager von Schulen bereits heute erhöhte Beiträge ausgerichtet werden.
Die Diskussionen um diesen Bundesgerichtsentscheid haben jedoch hervorgebracht, dass Lageraktivitäten von Schulen sowie von Sport- und Jugendorganisationen aus verschiedenen Gründen generell unter Druck sind. Die Erhöhung der Beiträge für J+S-Sportlager wird als geeignete Massnahme erachtet, um einem allfälligen Rückgang der Lageraktivitäten entgegenzuwirken. Es soll daher auf die Sondernorm für J+S-Schneesportlager von Schulen verzichtet werden und stattdessen der Maximalbetrag für sämtliche J+S-Lager auf 16 Franken pro Lagertag erhöht werden können (vgl. Anhang 3, Buchstabe C.). Beabsichtigt ist, die Lagerbeiträge vorläufig auf höchstens 12 Franken pro Tag und Teilnehmer zu erhöhen. Eine Erhöhung des heute geltenden Beitrages von 7.60 Franken pro Lagertag soll jedoch nur dann und nur insoweit erfolgen, als dies innerhalb des bestehenden Kreditrahmens dauerhaft möglich ist.
Art. 49 Zusätzliche Beiträge für J+S-Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen
Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein Anliegen des Bundes (Bericht zur Stärkung der Behindertenpolitik, im Mai 2018 im Bundesrat verabschiedet) und der Politik (Interpellation 17.3166 von Nationalrat Christian Lohr vom 16.03.2017, «Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sport»). Die aktuellen Rechtsgrundlagen bieten wenig Anreiz für die Integration von Behinderten in die J+S-Kurse und -Lager. Die Hürden sind hoch: Die zusätzlichen Beiträge sind abhängig vom Einsatz einer zusätzlichen J+S-Leiterperson und die Definition «behindert» ist gleichzusetzen mit «invalid» gemäss Sozialversicherungsrecht. Die zusätzlichen Beiträge sind insbesondere für J+S-Kurse tief (zusätzlich 5% bei Kursen) und decken in keiner Weise den zusätzlichen Aufwand der Organisatoren. Für die J+S-Lager sind sie zwar ausreichend (zusätzlich 100 Franken pro Leitertag), sie sollten aber der allgemeinen Berechnungslogik von J+S angeglichen werden.
Die integrativen J+S-Angebote sollen daher zusätzlich gefördert werden. Die Vorgabe, wonach in den entsprechenden Kursen oder Lagern eine zusätzliche J+S-Leiterperson eingesetzt werden muss, soll wegfallen. Die verantwortliche J+S-Leiterperson mit besonderer Weiterbildung «Sport und Handicap» entscheidet selber, ob eine weitere Person zur Hilfe beigezogen oder andere Massnahmen ergriffen werden müssen, um die behinderte Person in das J+S-Angebot integrieren zu können, ohne dass die anderen Teilnehmenden dadurch beeinträchtigt werden.
Die zusätzlichen Beiträge sollen wie folgt neu festgelegt werden (vgl. Anhang 6):
• In Lagern 60 Franken pro Tag und Person mit einer Behinderung unter Berücksichtigung
eines Kostendachs von maximal einer Verdoppelung der Gesamtsumme pro Lager.
• In Kursen 10 Franken pro Teilnehmerstunde und Person mit einer Behinderung, unter Be-
rücksichtigung eines Kostendachs von maximal einer Verdopplung der Gesamtsumme pro J+S-Kurs.