Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 19 Seiten

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Erläuterungen zur Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV

3.4 Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV)

Art. 4a Automatischer Austausch mit anderen Informationssystemen

Werden zwischen verschiedenen Informationssystemen, in denen je Personendaten bearbeitet werden, Informationen ausgetauscht, so bedarf dies einer gesetzlichen Grundlage. Die zentralen Datensysteme des BASPO sind zum Zweck der Gebührenrechnungsstellung, zum Zweck der Adressaktualisierung und zum Zweck der Zuordnung von Anlagen und Infrastrukturen zu einzelnen Nutzern mit der zentralen Adressdatenbank (Buchstabe a), mit dem Finanzinformationssystem (Buchstabe b), und mit dem Anlagenmanagementsystem (Buchstabe c) zu verbinden. Dieser Informationsaustausch beinhaltet keinerlei besonders schützenswerte Personendaten. Die Grundlage auf Verordnungsebene genügt daher für den Austausch.

4. Finanzielle, personelle und andere Auswirkungen

Die Gesamtheit der vorgesehenen Anpassungen führt zu folgenden finanziellen Auswirkungen. Die Ausrichtung sämtlicher Beiträge unterliegt jedoch dem Vorbehalt der bewilligten Kredite (Art. 28 Abs. 4 SpoFöG).

• Verbandsbeiträge Basisleistungen in der J+S-Kaderbildung: Verschiebung von 3 Mio.

Franken aus dem Verbandsförderkredit in den J+S-Kredit. Aufgrund des neuen Berechnungsmodus und der Berücksichtigung der Jugendverbände ist mit Mehrausgaben im J+S-Subventionskredit von rund 3 Mio. Franken zu rechnen.

• Volle Kostenübernahme für Anreisen zur Kaderbildung: Je nach Entwicklung der ÖV-Nut-

zung der Teilnehmenden ist mit Mehrausgaben im J+S-Subventionskredit von 0.5 bis 1.0 Mio. Franken zu rechnen.

• Verzicht auf zielgruppenspezifische Weiterbildung Leiterinnen und Leiter: 20% aller J+S-

Leitenden verfügen über Anerkennungen in beiden Zielgruppen. Diese müssen künftig nur noch eine anstatt zwei Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Es ist deshalb mit einem leicht geringeren Kursvolumen und entsprechend mit weniger Ausgaben im J+S-Subventionskredit für die J+S-Kaderbildung von rund 0.3 Mio. Franken zu rechnen.

• Verzicht auf zielgruppenspezifische Weiterbildung Experten: Nur wenig J+S-Expertin-

nen/Experten verfügen über Anerkennungen in beiden Zielgruppen. Diese müssen künftig nur noch eine anstatt zwei Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Aufgrund der kleinen Menge ist nicht mit einem geringeren Kursvolumen zu rechnen.

• Sport und Handicap: Bei einer positiven Entwicklung der durchgeführten integrativen J+S-

Angebote ist mit einer Mehrbelastung des J+S-Subventionskredits von rund 120'000 Franken zu rechnen.

• Erhöhung Lagerbeiträge: Insgesamt wurden 2018 für J+S-Lager der Nutzergruppen 3, 4

und 5 Beiträge in der Höhe von rund 9.8 Mio. Franken bezahlt. Würde der J+S-Beitrag für sämtliche Lager pro Lagertag und Teilnehmer/in von heute 7.60 auf 12 Franken erhöht, wäre mit Mehrausgaben im J+S-Subventionskredit von 5.7 Mio. Franken zu rechnen.

• Neue Sportarten: Je nach Anzahl Sportarten und Teilnehmerzahlen entsteht eine Mehrbe-

lastung im Subventionskredit von ca. 0.1 bis 0.5 Mio. Franken für J+S-Kurse/Lager und für die J+S-Kaderbildung. Weiter entstehen rund CHF 0.2 bis 1.0 Mio. Franken Mehrausgaben für Verbandsbeiträge an die neuen J+S-Partnerverbände. Im Funktionsaufwand entsteht insbesondere für die Erstellung von Lehrunterlagen ein Mehrbedarf von ca. 0.04 bis