Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/55: Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung) · 16 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Aktenzeichen: / BAV-200-00012/00004/00002/00001/00005/00001

Juli 2019

Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung)

Erläuterungen

1 Einleitung

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten am 28. September 20181 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit dem OBI-Mantelerlass werden zehn bestehende Bundesgesetze teilrevidiert. Dabei erfahren das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 19572 (EBG) und das Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 20093 (PBG) die meisten Änderungen.

Der OBI-Mantelerlass fördert die Transparenz im schweizerischen Bahnsystem, reduziert Diskriminierungspotenziale, erhöht die Effizienz und trägt so zur langfristigen Verbesserung des heutigen Systems bei. Im Fokus von OBI stehen die Überführung der Trassenvergabestelle (TVS) in eine unabhängige Anstalt des Bundes mit zusätzlichen Kompetenzen, die Schaffung einer gesetzlichen Basis für Systemführerschaften, die Einräumung von Mitwirkungsrechten für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Fahrplan- und Investitionsplanung und die Stärkung der Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr (SKE) sowie deren Umbenennung in RailCom. Zudem werden mit OBI die Rechte der Passagiere verstärkt.

Diese Gesetzesänderungen erfordern Präzisierungen auf Verordnungsstufe. Betroffen sind zehn bestehende Verordnungen. Ferner liegt ein Entwurf für eine neue Verordnung über die TVS vor.

1BBL 2018 6051

2 SR 742.101

3 SR 745.1

*COO.2125.100.2.12321085*