Rapport sur les résultats

Consultation 2019/7: Reprise et la mise en œuvre des réformes relatives au Système d'information Schengen SIS «Développement de l'acquis de Schengen» et inscription des expulsions pénales dans le SYMIC et établissement d'une statistique étendue sur les décisions de retour · 29 pages

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Référence du dossier : COO.2180.101.7.666728

BS: Diese Entscheidung wurde noch nicht gefällt.

SG: Eine Anpassung der kantonalen Rechtsordnung erscheint uns nicht notwendig.

UR: Wir begrüssen die Aufnahme des auf europäischer Ebene neu einzuführenden Instruments der Ermittlungsanfrage ins kantonale Polizeirecht.

GR: Die Übernahme des Instruments der Ermittlungsanfrage in die kantonale Rechtsordnung wird in Erwägung gezogen.

GL: Es ist vorgesehen, das Instrument der Ermittlungsanfrage in die kantonale Rechtsordnung zu übernehmen.

NW: Nein. Die Kompetenzen der Ermittlungsanfrage sind in der aktuellen kantonalen Gesetzgebung ausreichend definiert.

JU: Considérant que le droit européen n’oblige pas la Suisse à introduire le contrôle d’investigation dans son droit national, le Gouvernement jurassien, à l’instar du Conseil fédéral, n’entend pas mettre en œuvre immédiatement cette mesure. Il semble judicieux, dans un premier temps, d’acquérir de l’expérience quant à l’utilisation de la surveillance discrète et du contrôle ciblé pour prévenir un danger.

LU: Die neue Ausschreibungskategorie « Ermittlungsanfrage » ist im Polizeigesetz nicht vorgesehen. Innerhalb von Strafverfahren sind diese Anfragen gestützt auf die Strafprozessordnung möglich. Ausserhalb von Strafverfahren (Ermittlungsanfrage zum Zwecke der Gefahrenabwehr) fehlen die gesetzlichen Grundlagen beim Bund und im Kanton Luzern. Da der Bundesrat vorerst auf eine Ausweitung auf Fälle ausserhalb von Strafverfahren verzichten will, hegen wir diesbezüglich keine anderen Absichten.

TI: Bezweifelt, ob für Artikel 36 eine genügende gesetzliche Grundlage besteht. Dies sei bei der Umsetzung zu überprüfen.

SIS Retour

1. Combien environ de décisions de renvoi vos autorités rendent-elles par an ?

ASM: Zu den vom SEM verfügten Wegweisungen dürften jährlich für einen mittleren Kanton schätzungsweise rund 50 kantonale Wegweisungsverfügungen sowie rund 10 Landesverweisungen hinzukommen. In den grossen Kantonen werden jährlich mehrere Hundert (z. B. im Kanton Bern 600) ausländerrechtliche Wegweisungen verfügt.

AI: Die Anzahl der Fälle bewegt sich im einstelligen Bereich.

AG: Durchschnittswerte der Jahre 2014-2018:

- 400 Wegweisungen gemäss Art. 64 Absatz 1 Bst. a und b AIG

- 86 Wegweisungen gemäss Art. 64 Absatz 1 Bst. c AIG

- im Bereich Aufenthaltsregelung zusätzlich noch ca. 4 Entscheide pro Jahr

Total: ca. 500 Rückkehrentscheidungen pro Jahr (ohne vollzogene Landesverweisungen [seit Oktober 2016 insgesamt 61], die ebenfalls eingetragen werden müssen, und ohne Einreiseverbote).

BE: Im Zusammenhang mit der Verordnung „SIS Rückkehr“ werden im Kanton Bern jährlich rund 600 ausländerrechtliche Wegweisungen verfügt.

ZG: Zu den vom SEM verfügten Wegweisungen dürften jährlich schätzungsweise rund 50 kantonale Wegweisungsverfügungen sowie rund 10 Landesverweisungen hinzukommen.