Rapport sur les résultats
Consultation 2019/7: Reprise et la mise en œuvre des réformes relatives au Système d'information Schengen SIS «Développement de l'acquis de Schengen» et inscription des expulsions pénales dans le SYMIC et établissement d'une statistique étendue sur les décisions de retour · 29 pages
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Référence du dossier : COO.2180.101.7.666728
BE: BE geht davon aus, dass die angestrebten Anpassungen keinen bedeutenden Mehraufwand hinsichtlich Fallerfassung in ZEMIS und SIS nach sich ziehen werden. Ein Personalmehrbedarf, der nur schwer quantifiziert werden kann, entstand mit der Einführung der strafrechtlichen Landesverweisung und der damit verbundenen bundesgesetzlichen Pflicht zum Erlass von Vollzugsverfügungen durch die kantonalen Migrationsämter. Der Mehrbedarf, der im Rahmen der Umsetzung der Verordnung „SIS Rückkehr“ für den Eintrag der entsprechenden Vollzugsdaten im ZEMIS und SIS entsteht, dürfte nicht bedeutend sein.
ZG: Ohne Detailkenntnisse zum nationalen Teil des Schengener Informationssystem ist es zum aktuellen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen, wieviel Aufwand die neuen Verpflichtungen für die kantonalen Migrationsbehörden sowie die Zuger Polizei mit sich bringen. Es wird aber von einem deutlichen administrativen Mehraufwand ausgegangen.
AR: Die anderen Fragen zu den neuen Erfassungen und zum Personalmehrbedarf bei der Umsetzung der Verordnung SIS-Rückkehr können dahingehend beantwortet werden, dass sich der zusätzliche Aufwand in überschaubaren Grenzen halten dürfte.
GE: A ce stade, il paraît difficile d’estimer les effectifs supplémentaires nécessaires à la saisie dans SYMIC (et donc dans le SIS) des données prévues au nouvel art. 3, al. 4bisde la loi fédérale sur le système d’information commun aux domaines des étrangers et de l’asile (LDEA).
BS: Der zusätzliche Aufwand (Erfassung inklusive Abklärungen) wird auf rund zirka 30 Minuten pro Fall geschätzt.
SG: Der zusätzliche Aufwand kann mit dem heutigen Kenntnisstand nicht abgeschätzt werden.
UR: Wir gehen von einem kleinen Aufwand in der Grössenordnung von zwei bis drei Minuten pro Fall aus.
GR: Der zusätzliche Aufwand für die neuen Erfassungen im ZEMIS und entsprechend im SIS ist nicht absehbar und hängt massgeblich von der Anwendbarkeit des Programms und vom Umfang der Angaben ab. Sofern für eine Standardwegweisung die gleichen Angaben benötigt werden wie bei einer Landesverweisung, ist es ein erheblicher, nicht abschätzbarer Mehraufwand.
GL: Aufgrund der heutigen Erkenntnisse wird nicht mit einem erheblichen Mehraufwand gerechnet.
NW: Den zusätzlichen Aufwand (zeitlich und personell) für die Datenbearbeitung schätzen wir auf ca. 10 Prozent.
JU: Il n’est à l’heure actuelle pas possible, sur la seule base du rapport explicatif, de quantifier la charge de travail supplémentaire qu’engendrera la saisie des données par les autorités cantonales compétentes. Des simulations pratiques intégrant les nouvelles exigences réglementaires et légales, effectuées en collaboration avec les cantons permettraient d’apporter des éléments de réponse plus précis.
LU: Für die Luzerner Polizei ist der Mehraufwand sehr schwierig einzuschätzen (Umsetzungsarbeiten, Zunahme von Registrierungen und Abfragen, Ausbildungsbedarf bei den Einsatzkräften). Es können dazu keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Das Amt für Migration des Kantons Luzern schätzt den zusätzlichen Aufwand für die neuen Erfassungen im ZEMIS für Einträge im AIG-Bereich und im Bereich Landesverweise auf ca. 35 Stunden.
3. Quels effectifs supplémentaires vont, selon vous, être nécessaires pour mettre en oeuvre le règlement SIS Retour et inscrire les expulsions pénales dans le SYMIC ?