Vorlage BB

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 26 Seiten

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betreffend Interoperabilität. BB

d. das SEM im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben als nationale ETIAS-Stelle: wenn eine Verknüpfung mit einem persönlichen ETIAS-Antragsdatensatz besteht, der die Daten nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/124031 enthält.

2Besteht im CIR eine Verknüpfung zwischen Daten aus zwei oder mehreren Informationssystemen, die auf einen Identitätsbetrug hinweist, so können die Behörden, die auf den CIR, das EES, das ETIAS, das C-VIS, das Eurodac oder das SIS Zugriff nach diesem Gesetz oder nach dem Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes32 (BPI) haben, auf die im CIR gespeicherten Daten und Verweise zugreifen.

Art. 110d Abfrage des CIR zwecks Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung

terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten

1Abfragen des CIR können im Einzelfall durchgeführt werden zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, wenn die Bedingungen nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnungen (EU) 2019/81733 und 2019/81834 erfüllt sind.

2Die folgenden Behörden können Abfragen durchführen

a. fedpol;

b. der NDB;

c. die Bundesanwaltschaft;

d. die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Polizeibehörden der Städte Zürich, Winterthur, Lausanne, Chiasso und Lugano.

3Ergibt die Abfrage, dass im CIR Daten gespeichert sind, so wird als Ergebnis der Verweis auf das betreffende Schengen-Dublin-Informationssystem angezeigt.

4Um die Daten aus diesem Informationssystem zu erhalten, müssen die Behörden nach Absatz 1 diese Daten bei der Einsatzzentrale von fedpol beantragen. Anwendbar sind die Voraussetzungen und Verfahren, die für das jeweilige Informationssystem gelten.

3. Abschnitt: Europäisches Suchportal (ESP)

Art. 110e

1Das Europäische Suchportal (ESP) nach den Verordnungen (EU) 2019/81735 und (EU) 2019/81836 ermöglicht die gleichzeitige Abfrage des EES, des C-VIS, des

31 Siehe Fussnoten zu Art. 5 Abs. 1 Bst. abis

32 SR 361

33 Siehe Fussnoten zu Art. 110 Abs. 1

34 Siehe Fussnoten zu Art. 110 Abs. 1

35 Siehe Fussnoten zu Art. 110 Abs. 1

36 Siehe Fussnoten zu Art. 110 Abs. 1