Vorlage BB

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 26 Seiten

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betreffend Interoperabilität. BB

1bisDie Identitätsdaten der Visumgesuchstellerinnen und -gesuchsteller und die Daten zu den Reisedokumenten sowie die biometrischen Daten werden automatisiert vom C-VIS an den CIR übermittelt und dort gespeichert.

Art. 109b Sachüberschrift, Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2bis, Abs. 3 und Fussnote

Nationales Visumsystem (ORBIS)

1Das SEM betreibt ein nationales Visumsystem (ORBIS). Das System dient der Registrierung von Visumgesuchen und der Ausstellung der von der Schweiz erteilten Visa. Es enthält insbesondere die Daten, die über die nationale Schnittstelle (N-VIS) an das C-VIS übermittelt werden.

2ORBIS enthält folgende Kategorien von Daten über die Visumgesuchstellerinnen und Visumgesuchsteller:

a. …

2bisORBIS enthält ausserdem ein Subsystem mit den Dossiers der Visumgesuchstellerinnen und Visumgesuchsteller in elektronischer Form.

3Das SEM, die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen, die für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben, das Staatssekretariat und die Politische Direktion des EDA sowie das Grenzwachtkorps und die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden, die Ausnahmevisa erteilen, können Daten im ORBIS eingeben, ändern oder löschen, um die im Rahmen des Visumverfahrens erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Sie müssen die Daten, die an das C-VIS übermittelt werden, nach Massgabe der Verordnung (EG) Nr. 767/200821 eingeben und bearbeiten.

Art. 109c Sachüberschrift und Einleitungssatz

Abfrage des ORBIS

Das SEM kann folgenden Behörden einen Online-Zugang zu den Daten von ORBIS gewähren:

a. …

Art. 109d Fussnote

Die Mitgliedstaaten der EU, für welche die Verordnung (EG) Nr. 767/200822 noch nicht in Kraft getreten ist, können ihre Anträge um Informationen an die Behörden nach Artikel 109a Absatz 3 richten.

21 Siehe Fussnote zu Art. 109a

22 Siehe Fussnote zu Art. 109a