Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Covid-19-Geschäftsmietegesetz

1. Ausgangslage

In der Sommersession hatten National- und Ständerat zwei gleichlautende Motionen1 verabschiedet, wonach Betreiber von Restaurants und anderen Betrieben während der vom Bundesrat in Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus verordneten Schliessung nur 40 Prozent ihrer Miete bezahlen müssen.

Damit wurde der Bundesrat beauftragt, zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem die Umsetzung der Anliegen der Motionen sichergestellt wird. Als erster Schritt hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf bei den Kantonen, den politischen Parteien sowie den interessierten Organisationen eröffnet. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Mitte September eine Botschaft an das Parlament verabschiedet. Auch ist geplant, dem Parlament ein Sonderverfahren zu beantragen, so dass die Gesetzesvorlage von beiden Räten in der gleichen Session beraten werden kann.

Das geplante Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) ist als dringliches befristetes Bundesgesetz konzipiert.

2. Zum Vernehmlassungsverfahren

Am 1. Juli 2020 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über das Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen, namentlich die Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundes (www.admin.ch) sowie auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen (www.bwo.admin.ch) veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 4. August 2020 sind insgesamt 178 Antworten eingegangen. Mit Ausnahme des Kantons JU haben alle Kantone eine Stellungnahme eingereicht.

Im Weiteren sind Stellungnahmen von sieben in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien eingegangen. Es sind dies: Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), Evangelische Volkspartei (EVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Grüne Partei der Schweiz (Die Grünen), Grünliberale Partei Schweiz (glp), Schweizerische Volkspartei (SVP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP Schweiz). Zusätzlich äusserte sich auch die Junge SVP Solothurn.

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hat der Schweizerische Städteverband geantwortet.

Mit economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) und Travail.Suisse haben vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft inhaltlich Stellung genommen.

Insgesamt vierzehn weitere geladene interessierte Organisationen haben eine inhaltliche Stellungnahme eingereicht: Associazione Svizzera Inquilini - Sezione della Svizzera Italiana (ASI-SSI), Camera Ticinese dell’Economia Fondiaria (CATEF), casafair Schweiz, Chambre genevoise immobilière (CGI), Fédération Romande Immobilière (FRI), Gastrosuisse, Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (MV), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT), Swiss Retail Federation, Union suisse des

1 WAK-NR 20.3451 und WAK-SR 20.3460: «Geschäftsmieten in der Gastronomie und bei anderen von der Schliessung betroffenen Betrieben. Die Mieter sollen nur 40 Prozent der Miete schulden». 574.1-00007 \ COO.2101.106.4.225416 3/24