Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Covid-19-Geschäftsmietegesetz

Folgende weitere Stellungnahmen stellen die Verfassungskonformität in Frage und/oder weisen darauf hin, dass es sich um einen weitgehenden Eingriff in die Grundrechte handle: die Kantone AR, BL, BS, GE, GR, NW, OW, SZ, TG, VS, ZG, die politischen Parteien der FDP, der SVP und der Jungen SVP Solothurn, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sowie folgende weitere interessierte Organisationen: Camera ticinese dell’economia fondiara, Centre Patronal, CGI, Fédération des Entreprises Romandes, FRI, Handelskammer beider Basel, Schweizerischer Pensionskassenverband, USPI sowie eine Mehrzahl von Immobilienunternehmen- und Stiftungen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Finanzdienstleistungsbranche.

4.4. Ungleichbehandlungen

Es wird wiederholt kritisiert, dass der vorgeschlagene Gesetzestext zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen führe.

Zwischen Mieterinnen und Mieter sowie zwischen Vermieterinnen und Vermieter

Der VIS sowie Vertreterinnen und Vertreter der Immobilien- und Finanzdienstleistungsbranche kritisieren die pauschale Entlastung von Mieterinnen und Mieter, ohne deren konkrete wirtschaftliche Betroffenheit zu berücksichtigen. Dies ginge auf Kosten der Vermieterinnen und Vermieter. Auch economiesuisse und die Camera ticinese dell’economia fondiaria sowie der Kanton TG weisen auf den pauschalisierenden Effekt des Gesetzes hin. Der Kanton SH weist darauf hin, dass der Gesetzesvorschlag die Entlastung der Mieterinnen und Mieter vollumfänglich auf die Vermieterinnen und Vermieter überwälzt. Gemäss der SVP und der Jungen SVP Solothurn führe das Gesetz zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Mieterinnen und Mieter sowie zwischen Vermieterinnen und Vermieter.

Zwischen Geschäftsmieterinnen und –mietern sowie zwischen privaten Mieterinnen und Mieter

Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer (MV und dessen regionale Sektionen, SP Schweiz) sprechen eine Ungleichbehandlung zwischen Geschäftsmieterinnen und –mietern und privaten Mieterinnen und Mieter (von Wohnungen) an. Sie machen geltend, es sei auch Hilfe für private Mieterinnen und Mieter angemessen, die aufgrund der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit und tieferem Einkommen betroffen seien.

Zwischen eingemieteten Unternehmen und Unternehmen mit Betrieb in der eigenen Liegenschaft

Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Kantone BL, TG und ZH, CGI, FRI) streichen die Ungleichstellung zwischen den Betrieben, welche Mieterinnen und Mieter sind, und den Betrieben, welche Eigentümer ihres Geschäftsraums sind, hervor. Die Unternehmen, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führten, müssten weiterhin Hypothekarzinsen und Amortisationen sowie weitere Aufwendungen bezahlen und würden – im Unterschied zu den eingemieteten Unternehmen – nicht entlastet.

Zwischen Betrieben mit vollständiger und partieller Schliessung resp. zwischen Gesundheitseinrichtungen und anderen Betrieben, welche ebenfalls eine massive Einschränkung ihres Betriebs erfahren haben

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Kanton GE, Swiss Retail Federation, Gastroverbände, Fédération du Commerce Genevois) erachten es als nicht zielführend, gewisse Unternehmen, welche «nur» eine Einschränkung des Betriebs erfahren haben, ebenfalls vom Bundesgesetz profitieren zu lassen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb nur Gesundheitseinrichtungen gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b bevorzugt behandelt würden und nicht auch andere Betriebe von einer Entlastung der Mietzinse profitieren könnten, wenn sie den Betrieb «nur» einschränken mussten. Es sei wünschenswert, jede massgebliche Einschränkung im Betrieb, die sich durch behördlich angeordnete Massnahmen direkt oder indirekt

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