Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Covid-19-Geschäftsmietegesetz

professionnels de l’immobilier (USPI), Verband der Geschäftsmieter, Verband Immobilien Schweiz (VIS), wohnbaugenossenschaften schweiz – verband der gemeinnützigen wohnbauträger. Demgegenüber hat die Association Romande des Maîtres d’Ouvrage d’Utilité Publique (ARMOUP) den Verzicht auf eine inhaltliche Stellungnahme erklärt.

Zudem haben über 100 nicht geladene Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen eine Stellungnahme eingereicht.

3. Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren eingegangenen 178 Antworten enthalten 174 eine inhaltliche Stellungnahme.

Insgesamt sind 65 zustimmende, 100 ablehnende und neun teilweise zustimmende / teilweise ablehnende Stellungnahmen eingegangen. Zugestimmt haben acht Kantone (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), 4 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien (CVP, EVP, Die Grünen und SP Schweiz), ein gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, sieben weitere interessierte Organisation sowie 41 weitere (nicht geladene) Teilnehmende.

Dagegen wurde die Vorlage von elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH), drei politischen Parteien (die FDP.Die Liberalen und die SVP sowie zusätzlich die Junge SVP Solothurn), zwei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, sieben weiteren interessierten Organisationen und 78 weiteren (nicht eingeladenen) Teilnehmenden abgelehnt.

Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und eine politische Partei (glp) haben sich nicht klar positioniert; sie wiesen sowohl auf Vor- und Nachteile der Vorlage hin. Die glp wünscht sich einen anderen Ansatz, der stärker auf Anreizen beruht.

Die befürwortenden Stimmen betonen, dass die vorgeschlagene Regelung insbesondere für die Vertragsparteien, welche keine Einigung erzielt haben, Klarheit und Rechtssicherheit schaffe. Der Eingriff in die Grundrechte sei befristet als Notlösung und somit verhältnismässig. Mehrere Branchenorganisationen, deren Mitglieder in Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht schliessen, aber ihre Aktivitäten erheblich reduzieren mussten, beantragen eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Vorlage auf ihre Branchen (namentlich Beherbergungs-, Catering- und Veranstaltungsbetriebe sowie Reisebüros).

In den ablehnenden Stellungnahmen wird ausgeführt, dass der massive staatliche Eingriff in die privaten Vertragsverhältnisse in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Schweizer Volkwirtschaft stehe. Das Gesetz verletze die Eigentumsrechte und Wirtschaftsfreiheit und sei zudem diskriminierend, da es nicht zwischen verschiedenen Arten von Mieterinnen und Mieter resp. Vermieterinnen und Vermieter unterscheide. Auch wird kritisiert, dass die Verfassungsgrundlage für das vorgeschlagene Gesetz fehle. Insbesondere bestünde kein öffentliches Interesse und das Gesetz sei nicht geeignet, die Konjunktur positiv zu beeinflussen. Ein Bundesgesetz mit einem allgemeinen Aufteilungsschlüssel von 40/60 Prozent könne der Vielfalt der unterschiedlichen Situationen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter nicht gerecht werden. Gewisse Mieterinnen und Mieter wären gar nicht in einer finanziellen Notlage und würden trotzdem vom Gesetz profitieren. Es wurde auf die gütlichen Einigungen zwischen den Mietparteien und die kantonalen Unterstützungssysteme verwiesen (vor allem in der Westschweiz), welche zum Teil noch grosszügigere Lösungen vorsehen. Zum Teil wird die Anwendung der Vorlage auf Gesundheitseinrichtungen abgelehnt, da diese nur von einer Einschränkung der Aktivität betroffen gewesen seien.

Sowohl zustimmende als auch ablehnende Stellungnahmen sehen Klärungsbedarf in Bezug auf die Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes, wobei auch hier manche weiter und manche weniger weit gehen möchten. Einige Stellungnahmen beantragen die Ausweitung der Aus-

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