Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 27 Seiten

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3.1.2 Energiepolitik

Der Verbrauch fossiler Energieträger ist in der Schweiz für rund drei Viertel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Energie- und Klimapolitik sind daher eng verzahnt. Einen wichtigen Beitrag an die klimapolitischen Ziele leistet die Energiestrategie 2050. Die Energiestrategie 2050 bezweckt einen Umbau der Energieversorgung. Im Strombereich ist ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie oder Windenergie vorgesehen. Auch im Wärmebereich sollen neben Effizienzmassnahmen vermehrt einheimische erneuerbare Energien an die Stelle von fossilen Energieträgern treten. Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 hat die Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 die Revision des Energiegesetzes vom 30. September 201618 angenommen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken, hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrates vom 3. April bis 12. Juli 2020 eine Vernehmlassung über eine Änderung des Energiegesetzes durchgeführt. Die vorgeschlagene Revision will die Förderung zum einen teilweise bis 2035 verlängern und zum andern wettbewerblicher ausgestalten. Des Weiteren sollen die gesetzlichen Richtwerte für die Stromproduktion aus Wasserkraft und andere erneuerbare Energien von mindestens 48,8 TWh für das Jahr 2035 zu verbindlichen Zielwerten geändert und neu auch Zielwerte für das Jahr 2050 festgelegt werden. Erste provisorische Abschätzungen aus der gegenwärtigen Aktualisierung der Energieperspektiven zeigen, dass mit dem Richtwert für 2035 rund drei Viertel des Strombedarfs gedeckt werden können. Sollte der effektive Zubau an erneuerbaren Energien den festgelegten Ausbaupfad zu stark unterschreiten, können im Rahmen des im Energiegesetz verankerten Monitorings zusätzliche Massnahmen beantragt werden.

Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit der Öffnung des Strommarkts für alle Kundinnen und Kunden die erneuerbaren Energien besser im Markt zu integrieren und die dezentrale Stromproduktion zu stärken, um dadurch innovative Dienstleistungen wie Quartiersystemlösungen und Elektromobilitätspakete zu ermöglichen. Das UVEK wird bis Anfang 2021 eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 200719 erarbeiten. Die Vorlage wird zudem wichtige Elemente zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit enthalten.

3.1.3 Verkehrspolitik

Der Verkehr verursacht mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Schweiz. Für die Emissionsentwicklung entscheidend sind die Wahl des Verkehrsmittels, die Antriebstechnologie, die Energieeffizienz der Fahrzeuge, die zurückgelegten Kilometer und der eingesetzte Energieträger. Im Strassenverkehr ist der überwiegende Teil der Fahrzeuge mit den fossilen Treibstoffen Benzin und Diesel betrieben. Um die Elektrifizierung des Verkehrs zu fördern, hat der Bund zusammen mit Kantonen und

18 SR 730.0

19 SR 734.7