Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 27 Seiten

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Gemeinden sowie verschiedenen Branchenvertretern am 18. Dezember 2018 eine gemeinsame Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet. Ziel der Roadmap ist, den Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen von Personenwagen bis 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Die Neuzulassungen von Elektroautos (batterieelektrische und Plug-in-Hybride) haben 2019 in der Schweiz mit einem Anteil von 5,6 Prozent einen neuen Höchststand erreicht. Der Trend setzt sich auch im Jahr 2020 fort: In den ersten Monaten betrug der Anteil der Steckerfahrzeuge (batterieelektrische und Plug-in-Hybride) bereits 9,8 Prozent, womit das Ziel von 10 Prozent, das sich auto-schweiz für das Jahr 2020 gesetzt hat, nahezu erreicht ist.

Infrastrukturseitig unterstützt der Bund den Ausbau des Ladestationen-Netzes. Der Bundesrat hat den Bericht «Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen» am 28. Juni 2017 gutgeheissen. Der Bericht zeigt auf, wie der Aufbau eines Schnellladenetzes vorangetrieben werden kann. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 196020 und der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 200721 ist der Bau und Betrieb von Schnellladestationen seit dem 1. Januar 2018 auch auf Rastplätzen rechtlich möglich. Fünf Betreiber wurden ausgewählt, um 100 Rastplätze mit Schnellladestationen auszurüsten. Weiter sind heute bereits rund 40 Schnellladestationen auf Raststätten, die unter kantonaler Hoheit stehen, in Betrieb, weitere sind in Planung. Mittlerweile gibt es schweizweit rund 2 500 öffentliche Ladestationen mit über 6 000 Ladepunkten22.

Die sich abzeichnende Elektrifizierung des Strassenverkehrs macht einen neuen Ansatz bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur notwendig. Werden in der Schweiz weniger Benzin und Diesel abgesetzt, gehen auch die Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurück. Der Bundesrat hat deshalb am 13. Dezember 2019 das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Bestehende Steuern und Abgaben sollen durch eine leistungsabhängige Abgabe abgelöst werden. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen für Pilotversuche mit Mobility Pricing geschaffen werden.

Neben den zukünftigen Antriebssystemen spielt auch die Verkehrsvermeidung bzw. die Verkehrsverlagerung eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrs. Dazu gehört die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Durch eine mit der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs koordinierten Raumplanung wird es möglich sein, CO2-ärmere Mobilität weiter zu fördern.

Im Güterverkehr erreichte der alpenquerende Transport auf der Strasse 2019 den tiefsten Stand seit zwei Jahrzehnten, das Verlagerungsziel wurde bisher nicht erreicht. Der Bundesrat will die Verlagerungspolitik stärken und hat dem Parlament mit Botschaft vom 13. November 201923 eine Verlängerung und Erhöhung des Zahlungsrahmens

20SR 725.11

21 SR 725.111

22 Eine Ladestation kann mehrere Ladesäulen umfassen und diese kann wiederum mehrere Ladepunkte enthalten. Die Ladepunkte können mit unterschiedlichen Ladestandards/Steckern ausgerüstet sein.

23 19.064 Botschaft des Bundesrates vom 13. November 2019 zum Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, BBl 2019 8367