Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 27 Seiten

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weiterhin zulässig, für die Ersatztechnologien zwar vorhanden und erprobt sind, die aber mit hohen Umstellungskosten verbunden sind. Mit diesem Vorschlag wären auch Ausnahmen möglich, wenn alternative Energieträger zu teuer sind und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würde. Dies könnte zum Beispiel beim Luftverkehr der Fall sein. Es wird grössere Anstrengungen brauchen, um die Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs substantiell zu senken. Alternative Treibstoffe sind momentan nicht in genügend grossen Mengen zu wirtschaftlich tragbaren Preisen verfügbar. Anwendungen für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung umfassen insbesondere Armee- und Polizeieinsätze, aber auch Rettungsdienste, Krankenversorgung und Katastrophenhilfe.

Die Auflage einer Neutralisierung durch inländische Senken wird im Gegenentwurf gestrichen. Damit gilt auch für Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Energien keine geografische Einschränkung hinsichtlich der Lage der Senke. Somit können die CO2- Emissionen aus fossilen Energien sowohl im In- als auch im Ausland vermindert bzw. ausgeglichen werden. Dazu müssen Senken genutzt werden, die keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und somit als sicher angesehen werden können und die das CO2 über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten – oder idealerweise über Jahrhunderten – speichern («dauerhaft», vgl. Ziffer 4.3). Diese Vorgaben sind im Einklang mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf Gesetzesstufe zu präzisieren.

Absatz 3 entspricht inhaltlich dem Absatz 2 des Initiativtextes. Er wird lediglich direkter formuliert.

In Absatz 4 des direkten Gegenentwurfs schlägt der Bundesrat vor, die besondere Situation von Berg- und Randgebieten explizit in den Rechtstext aufzunehmen. Diese Gebiete sind in der Regel durch den öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen und haben auch in Bezug auf die Anbindung an Energieversorgungssysteme wie zum Beispiel Fernwärme ungünstigere Voraussetzungen.

6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf Bund und Kantone

Mit der Genehmigung des Übereinkommens von Paris hat das Parlament am 16. Juni 2017 dem Grundsatz des Netto-Null Ziels zugestimmt. Die Erreichung der Erwärmungsgrenze bedingt nämlich gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts durch entsprechende Senkenleistungen neutralisiert werden. Diese etwas vage Zeitangabe hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 28. August 2019 konkretisiert. Darin entschied er, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Insofern sind aus dem vorliegenden Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative keine zusätzlichen Auswirkungen auf Bund und Kantone auszumachen oder zu erwarten.