Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 27 Seiten

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der Herbst- oder Wintersession 2020 beschliessen wird. Diese Förderung soll aus den Einnahmen der Flugticketabgabe und der Abgabe Allgemeine Luftfahrt finanziert werden, welche das Parlament voraussichtlich als neue Instrumente in das CO2-Gesetz aufnehmen wird. Der bestehende Technologiefonds, mit dem der Bund Bürgschaften gewährt und damit kleineren und mittleren Firmen den Zugang zu Fremdkapital erleichtert, soll in den Klimafonds übergehen.

Der Klimafonds kann auch das Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprogramm stärken. Um höhere Finanzhilfen ausrichten zu können, will das Parlament im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes auch das Energiegesetz (Art. 53) anpassen.

4.5 Vereinbarkeit der Initiative mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Initiative sowie der direkte Gegenentwurf des Bundesrates sind mit sämtlichen internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar (vgl. Ziffer 7.2).

5 Direkter Gegenentwurf

5.1 Allgemeines

Der Bundesrat teilt die Anliegen der Gletscher-Initiative grundsätzlich. So ist er damit einverstanden, das Netto-Null Ziel für Treibhausgasemissionen bis 2050, das der Bundesrat bereits als indikative Vorgabe für die langfristige Klimapolitik im August 2019 beschlossen hat, als verbindliche Zielsetzung in die Verfassung aufzunehmen. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private. Einzelne Forderungen der Initiative erachtet der Bundesrat jedoch als zu weitgehend. Der Bundesrat schlägt daher einen direkten Gegenentwurf vor, der das rigide Verbot fossiler Energieträger ersetzt durch eine Pflicht zur Verminderung des Verbrauchs dieser Energieträger im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Tragbaren und soweit dies mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. Weiter soll die Klimawirkung der Luftfahrt im Netto-Null Ziel nur soweit berücksichtigt werden, wie dies wissenschaftlich und technisch im Einklang mit den Angaben im Treibhausgasinventar möglich ist.34 Aktuell betrifft dies die Treibhausgasemissionen CO2, Methan und Lachgas. Dies soll in der Ausführungsgesetzgebung präzisiert werden.

Auch der Bundesrat verfolgt das Ziel, aus dem fossilen Energieverbrauch auszusteigen. Nicht zuletzt aufgrund des beschränkten Potenzials von natürlichen und technischen Senken ist eine ausgeglichene Klimabilanz bis 2050 unrealistisch, wenn bis dahin noch in grösserem Umfang fossile Energieträger verwendet würden. Eine Verminderung des fossilen Energieverbrauchs sollte aber die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit, die technische Machbarkeit und die Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit berücksichtigen. Dies wäre bei einem Verbot der fossilen Energieträger

34 Die Schweizer Berichterstattung im Treibhausgasinventar richtet sich nach den Vorgaben der Klimarahmenkonvention UNFCCC und den methodischen Richtlinien des IPCC.