Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 27 Seiten

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6.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Absenkung der Emissionen bis 2050 auf Netto-Null bedingt, dass bereits heute die Investitionen auf dieses Ziel ausgerichtet sind. Werden die Erneuerungszyklen konsequent genutzt, um Anlagen, Fahrzeuge und Heizsysteme durch CO2-ärmere Technologien zu ersetzen, können vielfach Betriebskosten eingespart und teure Fehlinvestitionen vermieden werden. Die laufende Revision des CO2-Gesetzes deckt zwar nur den Zeitraum bis 2030 ab, setzt aber mit einem breiten Massnahmenmix in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr die klimapolitischen Rahmenbedingungen und somit wichtige (Preis-)Signale, die auch über 2030 hinaus Wirkung zeigen werden.

Mit den heute bekannten und erprobten Technologien lassen sich die CO2-Emissionen aus dem fossilen Energieverbrauch bis 2050 theoretisch um 95 Prozent senken. Investitionen in die Effizienzsteigerung zahlen sich aufgrund der Einsparungen oft innert weniger Jahren aus. Die Einhaltung des Netto-Null Ziels umfasst aber auch den Aus- und Umbau der Energieversorgung inklusive Netzinfrastruktur sowie Investitionen in Negativemissionstechnologien (vgl. Ziffer 4.3). Erste provisorische Modellergebnisse zeigen, dass damit jährliche direkte volkswirtschaftliche Kosten in der Grössenordnung von 0,3 Prozent des BIP im Zeitraum 2020–50 anfallen. Diese Kosten ergeben sich aus der Differenz zwischen den notwendigen Mehrinvestitionen und den eingesparten Energiekosten. Die Verteilungswirkungen hängen in erster Linie von den gewählten klimapolitischen Massnahmen ab. Eine umfassende volkswirtschaftliche Beurteilung lag der Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 2017 über die Klimapolitik nach 2020 zugrunde und wird wiederum für die nächste Etappe – voraussichtlich für die Zeit nach 2030 – vorgenommen.

Nach heutigen Einschätzungen lassen sich bis 2050 nicht alle Emissionen vermeiden. Insbesondere aus der Zementproduktion, der Abfallverbrennung, aus bestimmten Industrieanwendungen und der Landwirtschaft sind jährlich rund 10 Millionen Tonnen CO2eq zu erwarten, die neutralisiert werden müssen. Bei der Zementproduktion und der Kehrichtverbrennung bietet sich die CO2-Abscheidung direkt an der Anlage und Einlagerung an (Carbon Capture and Storage CCS). Emissionen aus der Landwirtschaft müssten mit Negativen Emissionstechnologien ausgeglichen werden. Zudem kann es sein, dass im Jahr 2050 noch immer fossile Energieträger eingesetzt werden, weil Substitute nicht in genügend grossen Mengen oder nicht zu vertretbaren Kosten verfügbar sind oder wenn deren Herstellung anderswo Treibhausgase verursacht. Denkbar sind auch Fälle im grenzüberschreitenden Verkehr, wenn fossile Antriebstechnologien im Ausland noch gängig sind. Auch die quantifizierbaren Treibhausgasemissionen der Luftfahrt ab 2050 müssten mit negativen Emissionen ausgeglichen werden, sofern diese Emissionen nicht durch klimaneutrale Treibstoffe oder alternative Antriebe reduziert werden können. Der Gegenentwurf des Bundesrates beseitigt für solche Fälle die zu strikte Auflage, dass Emissionen aus fossilen Energien zwingend durch inländische Senken zu neutralisieren sind und lässt einen grösseren Spielraum für Ausnahmen. Folglich entschärfen sich auch die potenziellen Wettbewerbsnachteile für bestimmte Branchen wie zum Beispiel die Flugindustrie.