Vorlage RLSV
Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 21 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Art. 23 Erdung und Blitzschutz von Nebenanlagen
Die isolierten und mit der Rohrleitungsanlage elektrisch nicht verbundenen Nebenanlagen sind zu erden und mit einer Blitzschutzanlage zu versehen.
Art. 24 Schutz vor mechanischer Einwirkung
1Die Rohrleitungsanlage ist insbesondere gegen gravitative Naturgefahren (Art. 8 Abs. 1), Erdbeben und Vibrationen zu schützen.
2In Gebieten mit gravitativen Naturgefahren sind dazu bauliche oder betriebliche Schutzmassnahmen zu treffen.
3Nebenanlagen und oberirdisch verlegte Rohrleitungen sind zusätzlich gegen Beschädigungen insbesondere durch aufprallende Fahrzeuge oder umstürzende Bäume zu schützen.
4Bei Kreuzungen von Rohrleitungen mit Wegen und Strassen ist die Rohrleitung durch spezielle Massnahmen wie eine Schutzplatte, ein Mantelrohr oder Tieferlegung zu schützen.
Art. 25 Schutz vor Deformationen und Spannungen
Rohrleitungen sind durch geeignete Massnahmen gegen unzulässige Deformationen und Spannungen zu schützen
Art. 26 Überdrucksicherung
Pump- und Kompressorenstationen sind mit Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck auszurüsten.
Art. 27 Systeme mit verschiedenen Drücken
1Anlagen mit verschiedenen zulässigen Drücken müssen über Sicherheitseinrichtungen verfügen, welche das Überschreiten des jeweils maximalen zulässigen Drucks wirksam verhindern.
2Druckreduktionen dürfen nicht zur Vereisung von Armaturen oder Rohrleitungsteilen führen.
Art. 28 Brand- und Explosionsschutz
1Gebäude für Nebenanlagen sind aus nicht brennbarem Material zu erstellen. Sie müssen ausreichend belüftet werden und Feuerlöscheinrichtungen aufweisen. Zusätzlich sind Massnahmen zur Druckentlastung zu treffen.
2Für Nebenanlagen sind Fluchtwege vorzusehen.
3Die Nebenanlagen müssen für Fahrzeuge der Ereignisdienste auf befestigten Wegen oder Strassen leicht erreichbar sein.
4In den explosionsgefährdeten Zonen sind Zündquellen zu vermeiden oder Schutzmassnahmen zu treffen, die eine Zündgefahr ausschliessen. Die elektrischen Anlagen