Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 24 Seiten

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1 Vernehmlassung

1.1 Gegenstand der Vernehmlassung

Im Rahmen des Vollzugs der Transplantationsgesetzgebung werden verschiedene, heute im Ausführungsrecht geregelte Datenbanken geführt, die eine Grundlage im Gesetz benötigen. Gleiches gilt für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms (ÜLP), das 2017 auf Verordnungsebene eingeführt wurde. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen nun mit der vorliegenden Teilrevision des Transplantationsgesetzes1 geschaffen werden.

Zudem soll im Rahmen dieser Teilrevision die Sicherheit der Transplantationsmedizin mit einem Vigilanzsystem erhöht und der Vollzug durch punktuelle Anpassungen des Gesetzes gestärkt werden. Damit können sowohl die wissenschaftlichen und internationalen regulatorischen Entwicklungen, die seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes eingetreten sind, als auch Erfahrungen aus dem Vollzug aufgenommen werden.

1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Auftrag des Bundesrats zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes vom 12. Mai 2021 bis zum 2. September 2021 eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vernehmlassungsgesetzes2 durchgeführt.

Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/17/cons_1

1.3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen

Es gingen insgesamt 67 Rückmeldungen ein, wobei 4 Stellen explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (VLT) mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist im Anhang zu finden.

Kategorie Anzahl expliziter Stellungnahmen Stellungnahmen Total begrüsste Verzicht begrüsste VLT nicht-begrüsste Antworten VLT VLT Kantone 26 1 25 026

Politische Parteien 11 0 4 04

Dachverbände 11 2 0 02

Übrige Organisationen 104 1 28 635

Total 152 4 57 667

Es haben 25 Kantone eine Stellungnahme eingereicht und 1 Kanton (LU) hat auf eine Stellungnahme verzichtet. 2 Dachverbände (SAGV, SSV) haben ebenfalls explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. 4 Parteien (Die Mitte, FDP, SPS, SVP) und 34 Organisationen (B-CH, BK-SBK, CHUV, FMCH, FMH, GDK, H+, HirsZH, HUG, interpharma, KiPaDoS, KiSpiZH, KSSG, MFÄF, PLDO, privatim, SAMW, santésuisse, SASL, SBK, SBST, SGG, SNO, SOL-DHR, SOLV-LN, STAN+HLA, STCS, STS, SVK, swissethics, swisstransplant, unimedsuisse, USB, USZ) haben eine Stellungnahme eingereicht, darunter 6 (FMCH, KiPaDoS, MFÄF, SNO, STCS, STS), welche nicht explizit begrüsst worden waren. 1 begrüsste Organisation (curafutura) hat auf eine Stellungnahme verzichtet. MFÄF unterstützt explizit die Stellungnahme von swisstransplant.

2 Allgemeine Rückmeldungen zur Vorlage

GDK unterstützt explizit die Änderung des Transplantationsgesetzes. GDK weist auf die nötige Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage für die Datensammlungen und das ÜLP hin sowie auf die Erhöhung der Sicherheit durch die Einführung eines Vigilanzsystems und der Stärkung des Vollzugs.

1 SR 810.21

2 SR 172.061