Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 24 Seiten

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FMCH, SVK und santésuisse auf die Verbesserung der Qualität und Sicherheit in der Transplantationsmedizin. GE weist zusätzlich auf die Wichtigkeit der Übernahme von international anerkannten Regeln, insbesondere der EU, hin. Die Mitte weist darauf hin, dass das Wohl der Patientin oder des Patienten immer vor wirtschaftlichen Interessen zu stehen hat.

ZH begrüsst es, dass bei der Vigilanz nur die grundlegenden Elemente im Gesetz geregelt werden und möglichst auf bestehenden Systemen aufgebaut wird. Dies ermögliche es den zuständigen Spitälern, das neue Vigilanzsystem ohne Weiteres in die bereits bestehenden Qualitätssicherungssysteme zu integrieren und schlanke Meldeprozesse zu etablieren. Auch H+ begrüsst die Einführung der Vigilanz, betont jedoch, dass die Regelungen zur Qualitätssicherung noch ausbaufähig sind.

USZ befürwortet ein Vigilanzsystem, das relevante Vorkommnisse erfasst und aufarbeitet, und weist auf die Wichtigkeit der Berücksichtigung aller Fachdisziplinen im Rahmen der Umsetzung hin. Weiter sollten gemäss USZ und KiPaDoS bereits in den Erläuterungen konkrete Beispiele und Definitionen genannt sowie geklärt werden, inwieweit das «incidence reporting» von Swisstransplant schwerwiegende Ereignisse bereits heute erfasst. Auch soll der zusätzliche Aufwand, welcher auf die meldenden Institutionen zukommt, berücksichtigt und gemäss KiPaDoS auch entgolten werden.

FMH erachtet die Einführung der Vigilanz als wichtig für die Qualität und Sicherheit, weist jedoch auf den zusätzlichen administrativen Aufwand hin und fordert eine effiziente und schnittstellenbereinigte Datenerfassung sowie eine Regulierungsfolgenabschätzung, welche diese Aspekte sowie die Kostenerstattung untersucht. SASL und SGG sind besorgt über den erhöhten Verwaltungsaufwand, welcher durch die Vigilanz auf die Transplantationszentren zukommen wird. Falls der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die meldepflichtigen Institutionen erheblich sein sollte, so soll ein Mechanismus zur Finanzierung des erhöhten Aufwandes ausgearbeitet werden.

FDP möchte verhindert wissen, dass es im Rahmen der neuen Regulierungen und im Speziellen bei den Anpassungen an internationale Richtlinien einen «Swiss Finish» gibt. Für SVP ist es zentral, dass es bei der Einführung des Vigilanzsystems nicht zu einer Zunahme der Systemkomplexität, der Bürokratie für das Gesundheitspersonal und somit der Kosten im Gesundheitswesen kommt.

3.4.2 Vigilanzstellen

TI erachtet den Aufbau der Vigilanz mit drei verschiedenen Vigilanzstellen als problematisch. swisstransplant begrüsst das Vorhaben, ihre Organisation mit den Aufgaben der Vigilanzstelle für Organe zu betrauen. SOL-DHR begrüsst die Zuweisung der Aufgaben der Vigilanzstelle für Organe an die Nationale Zuteilungsstelle.

KiSpiZH und USZ weisen darauf hin, dass die Spender- sowie Empfängerprozesse klar voneinander getrennt sind und somit auch das entsprechende Fachwissen. Da die Transplantationszentren mit den Empfängerprozessen vertraut sind (Swisstransplant wiederum mit den Prozessen bis zur Spende), sollen diese eine definierte Aufgabe und einen institutionalisierten Einsitz in der Vigilanzstelle haben.

Elf Stellungnehmende (B-CH, CHUV, HirsZH, HUG, KiSpiZH, KSSG, SBST, STCS, USB USZ, VD) weisen darauf hin, dass heute die transplantierenden und entnehmenden Spitäler dazu verpflichtet sind, nach einem Zwischenfall alle notwendigen Massnahmen zu treffen (im Bereich der Blut-Stammzellen im Speziellen durch die FACT-JACIE Akkreditierung). Das soll auch in Zukunft so bleiben. Folglich sollen die Vigilanzstellen zukünftig die Massnahmen überprüfen, Empfehlungen abgeben und die Partner und Behörden informieren, nicht jedoch für das Ergreifen von Massnahmen verantwortlich sein.

3.4.3 Meldesystem

SOL-DHR begrüsst den Vorschlag, das Vigilanz-Meldesystem für Organe im SOAS zu integrieren. Sechs Stellungnehmende (MFÄF, SAMW, STCS, STS, swisstransplant, USB) fordern hingegen, dass das Vigilanz-Meldesystem nicht in SOAS integriert wird, sondern lediglich über eine Schnittstelle verfügt. STS und swisstransplant begründen dies damit, dass die Allokationsaufgabe klar von den Aufgaben einer Vigilanzstelle zu trennen sei. SAMW, STCS, unimedsuisse und USB wünschen, dass das Vigilanzsystem in die schon bestehende STCS integriert wird, da in dieser schon heute schwerwiegende unerwünschte Reaktionen (SAR) bei den Empfängerinnen und Empfängern erfasst werden und sich