Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 24 Seiten

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Die Ausdehnung des ÜLP im Vergleich zum heutigen Programm wird von diversen Stellungnehmenden begrüsst, insbesondere die Ausdehnung auf kompatible Paare (KiPaDoS, STS, USZ) und auf mehr als eine spendewillige Person pro Patientin oder Patient (KiPaDoS, USZ). swisstranplant hingegen lehnt sowohl die Ausdehnung auf mehr als eine spendewillige Person als auch die Möglichkeit eines ÜLP für andere Organe als die Niere ab, beides mit der Begründung, dass dies nicht der Praxis entspricht. Auch VD und CHUV erachten die Ausdehnung auf andere Organe als unnötig. swisstransplant begrüsst es, dass die Nationale Zuteilungsstelle das ÜLP durchführt. STS betont die Wichtigkeit von altruistischen Spenden im ÜLP. swisstransplant wünscht weitere Ausführungen zu den zukünftigen Verordnungsbestimmungen zum ÜLP.

KiPaDoS und USZ fordern eine Präzisierung der Erläuterungen bezüglich der erwähnten Subsidiarität der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende. KiPaDoS wünscht zudem, dass das Programm für Lebendspenden und das Programm für Spenden von verstorbenen Personen im Gesetz als Einheit betrachtet wird und sich nicht widersprechen soll.

3.2.2 Verwaister Empfänger, offene Ketten

Fünf Stellungnehmende (KiPaDoS, KSSG, SG, STS, USZ) fordern, dass verwaiste Empfängerinnen oder Empfänger7 bei der Organallokation priorisiert werden. BK-SBK hingegen stellt sich explizit hinter das Gutachten Shaw8 und betont, dass eine solche Bevorzugung eine Benachteiligung der Personen auf der Warteliste bedeuten würde. SAMW äussert sich explizit nicht zu dem Thema.

Fünf Stellungnehmende (KiPaDoS, SOL-DHR, unimedsuisse, USB, USZ) fordern, dass offene Ketten ermöglicht werden. KiPaDoS und USZ begründen dies damit, dass alle Personen, die auf eine Nierentransplantation warten, vom ÜLP profitieren und dass auch der Wunsch der altruistischen Spenderin oder des altruistischen Spenders so besser berücksichtigt werden kann. H+ betont, dass mit der vorgesehenen Beschränkung auf geschlossene Ketten der Chancengleichheit Rechnung getragen und das Risiko für Diskriminierung minimiert wird.

3.3 Lebendspende

3.3.1 Keine Benachteiligung für Lebendspenderinnen und Lebendspender

SAMW und SOLV-LN betonen, dass es aus ethischer Sicht zentral sei, dass Lebendspenderinnen und -spender von Organen durch die Organspende keine Nachteile erleiden (z.B. Kündigung von Zusatzversicherungen oder Taggeldentschädigungen infolge Einstufung als «Risikopatient»). Es sei sicherzustellen, dass die Folgen der Lebendspende (z.B. Narbenhernie) längerfristig, das heisst auch über den Tod der Empfängerin oder des Empfängers hinaus, gedeckt sind.

3.3.2 Priorisierung auf der Warteliste

Drei Stellungnehmende (KSSG, SG, STS) fordern, dass Lebendspenderinnen und Lebendspender, welche später selber ein Organ benötigen, bei der Organallokation priorisiert werden sollen. BK-SBK hingegen stellt sich explizit hinter das Gutachten Shaw und betont, dass eine solche Bevorzugung eine Benachteiligung der Personen auf der Warteliste bedeuten würde.

3.4 Vigilanz

3.4.1 Allgemein

Sieben Kantone (BS, GE, SG, SH, SO, TI, VD), sieben Organisationen (BK-SBK, FMCH, SVK, santésuisse, SOL-DHR, swisstransplant, unimedsuisse) sowie die Partei Die Mitte begrüssen explizit die Einführung einer Meldepflicht für schwerwiegende unerwünschte Reaktionen und schwerwiegende Ereignisse (SARE). BS weist dabei auf den Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten hin, SO auf die Reduktion der Risiken bezüglich einer Krankheitsübertragung und GE, TI und VD sowie

7 Mit «verwaister Empfänger» ist ein Empfänger gemeint, bei welchem die Transplantation im ÜLP nicht stattfinden konnte (weil z.B. die Spenderniere bei der Entnahme beschädigt wurde), dessen inkompatibler Spender aber ein Organ in das Programm gespendet hat.

8 Shaw, David M. (2014): A Report on the Ethics & Law of Challenging Cases in (Crossover) Living Donation, Gutachten zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit. Abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Medizin & Forschung > Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen > Lebendspende > Überkreuz-Lebendspende > Dokumente