Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/29: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten · 19 Seiten
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Eltern mit Asylvergangenheit in der Schweiz geboren oder sind per Familiennachzug zu Personen gezogen, deren Aufenthalt in der Schweiz ursprünglich im Asylrecht gründete. Diese Drittstaatsangehörigen mit Asylhintergrund tragen ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko. Ohne den Effekt des Asylhintergrunds dürfte das Sozialhilferisiko von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausländerbereich bei 6,9 Prozent liegen. Dabei handelt sich um eine konservative Schätzung, in Wirklichkeit dürfte der Effekt eher grösser ausfallen und die Sozialhilfequote der Drittstaatsangehörigen ohne Asylhintergrund entsprechend tiefer liegen (siehe Abbildung 2 unten).
Das Sozialhilferisiko hängt stark davon ab, aus welchen Gründen eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Drittstaatsangehörige, die seit 2008 zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken in die Schweiz zogen, waren 2016 praktisch nie auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen (0,1 %). Überdurchschnittlich hoch ist das Sozialhilferisiko dagegen bei Drittstaatsangehörigen, die in diesem Zeitraum im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen sind. Bemerkenswert ist dabei, dass das Sozialhilferisiko grösser ist, wenn die Drittstaatsangehörigen zu einer Schweizer Partnerin oder zu einem Schweizer Partner ziehen (6,8 %), als wenn es sich um eine Ausländerin oder einen Ausländer handelt (inklusive EU/EFTA-Angehörige).
Betrachtet man die Drittstaatsangehörigen nach ihrer Staatsangehörigkeit, so tragen Personen aus Afrika das grösste Sozialhilferisiko. An zweiter Stelle stehen Personen aus Süd- und Mittelamerika, gefolgt von Personen aus Europa ausserhalb der EU/EFTA und schliesslich Personen aus Asien. Auch wenn die Sozialhilferisiken der Drittstaatsangehörigen um den «Asyleffekt» korrigiert werden, liegen sie über den Quoten der Schweizerinnen und Schweizer und der EU/EFTA-Angehörigen. Anders verhält es sich bei Personen aus Nordamerika und Ozeanien, deren Sozialhilferisiko sich auch in «unbereinigter» Form nur knapp über 1 Prozent bewegt.
Abbildung 1: Sozialhilfebeziehende nach Ländergruppen, 2016
Quelle: Bundesamt für Statistik: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte 2010–2016 (STATPOP), Sozialhilfeempfängerstatistik (Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich; SH-FlüStat und Sozialhilfe im Asylbereich; SH-AsylStat, Staatssekretariat für Migration: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Berechnungen: Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG.