Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/33: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) · 22 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung
Zusammenfassung
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) dauerte vom 22. Juni 2022 bis zum 17. Oktober 2022. Stellung genommen haben 25 Kantone, 5 politische Parteien und 20 Organisationen und Privatpersonen. Insgesamt gingen damit 50 Stellungnahmen ein.
Die Vorlage wird im Grundsatz von 23 Kantonen, 2 politischen Parteien und 5 Organisationen ausdrücklich begrüsst. 1 politische Partei lehnt die Vorlage insgesamt ausdrücklich ab. 2 Organisationen geht die Vorlage bezüglich besserer Nutzung der Digitalisierung ausdrücklich zu wenig weit. Die Vorlage erhält damit überwiegend Zustimmung. Allerdings äussern sich viele Vernehmlassungsteilnehmende nicht in grundsätzlicher Hinsicht, sondern bringen spezifische Kritik an einzelnen Punkten der Vorlage an. Während die Vorlage im Grossen und Ganzen also klar befürwortet wird, zeigt sich bezüglich konkreter Vorschläge ein differenzierteres Bild.
Im Einzelnen wird die Wohnsitzabklärung bei Betreibungsauskünften überwiegend begrüsst, viele Vernehmlassungsteilnehmende wünschen sich jedoch eine weitergehende Regelung im Sinne einer Verwendung der AHV-Nummer im Betreibungswesen oder einer schweizweiten Betreibungsauskunft. Auch die Änderung der Reglung über die elektronische Zustellung wird überwiegend begrüsst, wobei auch hier einige Vernehmlassungsteilnehmende eine weitergehende Regelung verlangen, so dass auch Betreibungsurkunden elektronisch zugestellt werden könnten. Sodann wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden kritisiert, dass Effizienzgewinne bei den Betreibungsämtern nur entstehen würden, wenn die elektronischen Eingaben in strukturierter Form erfolgen, wie beispielsweise heute bei e-SchKG. Die Vorschläge zur Online-Auktion werden sodann ebenfalls überwiegend begrüsst, allerdings halten einige kritische Stimmen dafür, dass die Verwertung ein hoheitlicher Akt sei, welcher nicht über private Plattformen erfolgen dürfe. Stattdessen sollen staatliche Plattformen genutzt werden müssen. Die weiteren Punkte der Vorlage werden ebenfalls überwiegend begrüsst. Dabei erhält die Beschränkung von Barzahlungen an das Betreibungsamt neben Zuspruch auch Kritik, da die vorgeschlagene Grenze deutlich zu hoch sei. Einzelne andere Stimmen hingegen lehnen eine solche Beschränkung gänzlich ab.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) dauerte vom 22. Juni 2022 bis zum 17. Oktober 2022.
Stellung genommen haben 25 Kantone,1 5 politische Parteien2 und 20 Organisationen und Privatpersonen3. Insgesamt gingen damit 50 Stellungnahmen ein.
3 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.4
1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.
2 Die Mitte, EVP, FDP, SP, SVP.
3 Betreibungsamt Broye-Vully; CATEF; CP; Creditreform; Die Post; Duc; FRI; HEV; Lorandi; KBKS; KdSZ; Raiffeisen; santésuisse; SBS; sgv; Zürich 5; SVIT; Transparency; UNIL; USPI.
4 Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD); Schweizerischer Arbeitgeberverband; Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR).