Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/33: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) · 22 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Der Vorentwurf umfasst drei Hauptpunkte, womit die Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkurswesens besser genutzt werden sollen: So sieht wird zunächst eine Wohnsitzabklärung bei Betreibungsauskünften vorgeschlagen. Die Betreibungsämter sollen demnach bei der Ausstellung einer Betreibungsauskunft eine Abklärung des Meldeortes der Person, über welche die Auskunft ausgestellt wird, vornehmen und die betreffenden Angaben auf der Betreibungsauskunft vermerken (zu diesem Punkt siehe nachfolgend Kapitel 4.3). Sodann soll die elektronische Zustellung teilweise neu geregelt werden. Demnach sollen Zustellungen in bestimmten Fällen standardmässig elektronisch erfolgen,

und es soll ein Anspruch des Empfängers auf elektronische Zustellung geschaffen werden (zu diesem Punkt siehe nachfolgend Kapitel 4.5). Schliesslich soll die Versteigerung über eine private Online-Plattform als Verwertungsart von beweglichen Vermögensstücken im Gesetz geregelt werden (siehe zu diesem Punkt nachfolgend Kapitel 4.7). Zusätzlich zu diesen Anpassungen werden weitere kleinere Anpassungen im Gesetz vorgeschlagen. So sollen Barzahlungen an das Betreibungsamt zwecks Bekämpfung der Geldwäscherei auf 100’000 Franken beschränkt werden (dazu nachfolgend Kapitel 4.4), es soll eine gesetzliche Grundlage für Vorgaben betreffend das Betreibungsbegehren auf dem Verordnungsweg geschaffen werden (dazu nachfolgend Kapitel 4.6) und es soll die Regelung des Arrestvollzugs präzisiert werden (dazu nachfolgend Kapitel 4.8).

4 Stellungnahmen zum Vorentwurf

4.1 Grundsätzliche Zustimmung oder Ablehnung

Nicht alle Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich zur Stossrichtung des Vorentwurfs. Von den Vernehmlassungsteilnehmenden, welche sich grundsätzlich äusseren, unterstützt jedoch die Mehrheit die Vorlage. So wird die Stossrichtung der Vorlage von 23 Kantonen5, 2 politischen Parteien6 und 5 Organisationen7 ausdrücklich begrüsst. Erwartet werden durch die weitere Digitalisierung namentlich Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen.8

Demgegenüber zeigen sich lediglich wenige Teilnehmende in grundsätzlicher Hinsicht kritisch. 1 politische Partei lehnt die Vorlage insgesamt ab, da dadurch die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht besser genutzt würden.9 2 Organisationen geht die Vorlage in der Möglichkeit, die Digitalisierung besser zu nutzen, sodann zu wenig weit.10

4.2 Weitere allgemeine Bemerkungen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende, die sich positiv äussern, machen sodann auf gewisse grundsätzliche Aspekte aufmerksam. So weist ein Kanton darauf hin, dass der Erfolg dieser Vorlage von geeigneten Automatisierungsprozessen abhängen wird, wobei beträchtliche IT-Entwicklungen erforderlich sein werden, deren Kosten und Umsetzungsfristen noch

5 AG S. 1; AI S. 1; BE S. 1; BL S. 1; BS S. 1; FR S. 1; GE S. 1; GL S. 1; GR S. 1; JU S. 1; LU S. 1; NE S. 1; NW S. 1; OW S. 1; SG S. 1; SO S. 1; SZ S. 1; TG S. 1; TI S. 1 f.; UR S. 1; VD S. 1; VS S. 1; ZG S. 1; ZH S. 1.

6 EVP S. 1; SP S. 1.

7 CP S. 3; Creditreform S. 1; FRI S. 1; Raiffeisen S. 1; SBS S. 1; sgv S. 1.

8 Vgl. AR S. 1; BL S. 1; FR S. 1; TI S: 1; vgl. auch VD S. 1; Die Mitte S. 2; FDP S. 1.

9 SVP S. 1.

10 KBKS S. 1; KdSZ S. 1.