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Vernehmlassung 2021/66: Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 20 Seiten

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Verordnung

Art. 164 Abs. 3 und 4

3Als gewerbsmässig gilt der Ankauf von Schmelzgut im Rahmen einer selbstständigen, auf dauernden Erwerb ausgerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt.

4Nicht als gewerbsmässig gilt der Ankauf von Schmelzgut, wenn der durch diese Tätigkeit pro Kalenderjahr gesamthaft gehandelte Warenwert 50 000 Franken unterschreitet.

Art. 165b Abs. 1 Bst. d und e sowie Abs. 2 Bst. c und d

1Einzelpersonen fügen ihrem Gesuch bei:

d. Angaben über alle im In- und Ausland hängigen oder abgeschlossenen Zivil, Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Betreibungs- oder Konkursverfahren, sofern diese geeignet sind, sich auf den guten Ruf und die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit auszuwirken; und

e. eine Bestätigung der zuständigen kommunalen oder kantonalen Behörden, aus der hervorgeht, dass die der Edelmetallschmelzung dienenden Einrichtungen und Lokalitäten den Umwelt- und Brandschutzauflagen entsprechen.

2Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie die schweizerischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften fügen ihrem Gesuch bei:

c. Angaben über alle im In- und Ausland hängigen oder abgeschlossenen Zivil, Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts-, Betreibungs- oder Konkursverfahren gegen die mit der Geschäftsführung betrauten Personen und gegen Personen, welche die Geschäfte mit dem Schmelzgut und den Schmelzprodukten besorgen die, sofern diese geeignet sind, sich auf den guten Ruf und die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit auszuwirken; und

d. eine Bestätigung der zuständigen kommunalen oder kantonalen Behörden, aus der hervorgeht, dass die der Edelmetallschmelzung dienenden Einrichtungen und Lokalitäten den Umwelt- und Brandschutzauflagen entsprechen.

Art. 172a

VIII. Ankaufsbe- Das Gesuch um Registrierung oder Bewilligung für den gewerbsmässiwilligung 1. Re-

gistrierung oder gen Ankauf von Schmelzgut ist beim Zentralamt schriftlich einzu-Bewilligung reichen.