Vorlage
Vernehmlassung 2021/66: Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 20 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
Verordnung
e. Unterlagen über Geschäftsbeziehungen sowie Transaktionen mit erhöhten Risiken;
f. Unterlagen über die Feingehaltsbestimmungen und die dafür bezogenen Gebühren;
g. Ausbildung und berufliche Tätigkeit: Nachweise über Aus- und Weiterbildung, berufliche Qualifikationen und Tätigkeiten, Arbeitsort und Arbeitgeber;
h. Unterlagen über die Identifikation von Personen, von denen Schmelzgut- oder Schmelzprodukte angenommen wurden;
i. zusätzliche Aufzeichnungen über den Zeitpunkt der Warenannahme, Art und Menge der angenommenen Ware, Verarbeitung derselben und Erledigung des Geschäfts;
j. firmenspezifische Risikobeurteilung betreffend globale Rechts- und Reputationsrisiken; und
k. Unterlagen zur sorgfältigen Auswahl des Personals und dessen regelmässigen Ausbildung.
Art. 34c
8c1 Das Zentralamt beschafft Daten bei:
c. Datenbeschaf-
fung a. Beaufsichtigten;
b. Arbeitgebern;
c. der betroffenen Person;
d. Gesuchstellern;
e. in- und ausländischen Behörden;
f. Verfahrensparteien.
2Das Zentralamt kann auch Daten in die Sammlung aufnehmen, die ihm Dritte zur Kenntnis bringen, sofern es sich um Daten nach Artikel 34b handelt.
Art. 34d
8d Das Zentralamt kann im Rahmen der Aufsicht Personendaten, die nicht
d. Übermittlung öffentlich zugänglich sind, Prüfbeauftragten übermitteln und durch der Daten an Prüf-
beauftragte diese bearbeiten lassen, wenn:
a. die Datenbearbeitung zur Auftragserfüllung erforderlich ist, und
b. angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen werden, um eine weitere Verbreitung der Daten zu verhindern.