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Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 23 Seiten
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Handelsregisterverordnung AS ...
d. bei Sacheinlagen: deren Gegenstand und Bewertung sowie den Namen der Einlegerin oder des Einlegers und die dafür ausgegebenen Aktien sowie allfällige weitere Gegenleistungen der Gesellschaft;
e. bei Liberierung durch Verrechnung mit einer Forderung: den Betrag der zur Verrechnung gebrachten Forderung, den Namen der Gläubigerin oder des Gläubigers und die ihr oder ihm zukommenden Aktien;
f. die Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital;
g. Inhalt und Wert von besonderen Vorteilen sowie die Namen der begünstigten Personen;
h. eine Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien;
i. eine Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts und die Folgen, wenn dieses nicht ausgeübt oder entzogen wird;
j. die Voraussetzungen für die Ausübung vertraglich erworbener Bezugsrechte;
k. gegebenenfalls die Streichung des Kapitalbandes.
2Die öffentliche Urkunde über die Feststellungen des Verwaltungsrates und über die Statutenänderung muss folgende Angaben enthalten:
a. die Feststellung des Verwaltungsrates, dass:
1. sämtliche Aktien gültig gezeichnet sind,
2. die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen,
3. die Anforderungen des Gesetzes, der Statuten und des Generalversammlungsbeschlusses an die Leistung der Einlagen im Zeitpunkt der Feststellungen erfüllt sind,
4. keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen als die in den Belegen genannten,
5. ihm Belege, die der Kapitalerhöhung zugrunde liegen, ihm vorgelegen haben;
b. der Beschluss des Verwaltungsrates über die Änderung der Statuten;
c. die Nennung der Belege durch die Urkundsperson und die Bestätigung, dass ihr diese vorgelegen haben.
Art. 48 Abs. 1 Bst. k und Abs. 2
1Bei einer ordentlichen Erhöhung des Aktienkapitals müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
k. gegebenenfalls die Streichung des Kapitalbandes.
2Bestehen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, so gilt Artikel 45 Absätze 2 und 3 sinngemäss.