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Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 23 Seiten
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Handelsregisterverordnung AS ...
c. die Prüfungsbestätigung eines Revisionsunternehmens, das mindestens als Revisionsexpertin zugelassen ist;
d. der Jahresabschluss oder, sofern der Bilanzstichtag im Zeitpunkt, in dem die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschliesst, mehr als sechs Monate zurück liegt: ein Zwischenabschluss;
e. die angepassten Statuten.
2Die öffentliche Urkunde über den Beschluss der Generalversammlung muss folgende Angaben enthalten:
a. den Nennbetrag oder gegebenenfalls den maximalen Nennbetrag, um den das Aktienkapital herabgesetzt wird;
b. die Art und Weise, wie das Kapital herabgesetzt wird, namentlich die Angabe, ob die Herabsetzung durch Herabsetzung des Nennwerts oder durch Vernichtung von Aktien erfolgt;
c. die Verwendung des Herabsetzungsbetrags;
d. gegebenenfalls die Streichung des Kapitalbandes.
3Die öffentliche Urkunde über die Änderung der Statuten und die Feststellungen des Verwaltungsrates muss folgende Angaben enthalten:
a. die Feststellung des Verwaltungsrates, dass
1. die Anforderungen des Gesetzes, der Statuten und des Generalversammlungsbeschlusses im Zeitpunkt der Feststellungen erfüllt sind,
2. ihm die Belege, die der Kapitalherabsetzung zugrunde liegen, vorgelegen haben;
b. den Beschluss des Verwaltungsrates über die Statutenänderung;
c. die Nennung der Belege durch die Urkundsperson und die Bestätigung, dass ihr diese vorgelegen haben.
4In der Prüfungsbestätigung muss bestätigt werden, dass die Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind.
5Im Handelsregister müssen eingetragen werden:
a. die Bezeichnung als Herabsetzung des Aktienkapitals;
b. das Datum der Änderung der Statuten;
c. die Verwendung des Herabsetzungsbetrags;
d. der Betrag des Aktienkapitals nach der Herabsetzung;
e. der Betrag der Einlagen nach der Kapitalherabsetzung;
f. Anzahl, Nennwert und Art der Aktien nach der Kapitalherabsetzung;
g. gegebenenfalls die Streichung des Kapitalbandes.
6Hat die Gesellschaft eigene Aktien zurückgekauft und vernichtet, so findet das Kapitalherabsetzungsverfahren Anwendung.