Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/1: Revision der Biozidprodukteverordnung (VBP) · 25 Seiten
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Biozide nicht vergessen werden, z.B. der Direktimport von Privatpersonen über die Grenzen hinweg oder der Online-Kauf aus dem Ausland.
KOM ABC begrüsst die neue Mitteilungspflicht für das Inverkehrbringen von Biozidpro-
dukten. Dadurch werden einerseits wertvolle Daten zur Erstellung von Risikoanalysen zur Verfügung stehen und andererseits wird sich die Möglichkeit bieten, Trends in der Vermarktung von gefährlichen Chemikalien zu erkennen. Hier ist allerdings anzumerken, dass mit dieser neuen Massnahme der Import aus dem Ausland durch Privatpersonen sowie der Onlinehandel nicht erfasst werden.
KVU begrüsst die vorgesehene pragmatische Umsetzung. Die Angaben zu den
eingesetzten Biozidmengen werden den kantonalen Vollzugsbehörden dabei helfen, die Monitoringprogramme entsprechend auszurichten und gezielt Massnahmen zu ergreifen.
SDV lehnt die Mitteilungspflicht ab. Sie bringe keinen zusätzlichen Nutzen, ver-
langsame das Verfahren und schaffe vor allem auch weitere unnötige bürokratische Hürden für KMU allgemein sowie für die Mitglieder des Verbands.
SVGW / SSIGE Die Wasserversorger sind wegen den Verunreinigungen in ihren Trinkwas-
serressourcen alarmiert. Verschmutzungen durch langlebige Spurenstoffe aus Industrie, Landwirtschaft, von Verkehrswegen und von Privaten stellen die Wasserversorger vor grosse Herausforderungen. Immer öfter reichen einfache Aufbereitungsverfahren nicht mehr aus, um die Trinkwasserqualität zu garantieren. Gerade im Mittelland mussten schon zahlreiche Trinkwasserfassungen aufgegeben werden, weil unter anderem aufgrund von Höchstwertüberschreitungen die gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser nicht mehr erfüllt werden konnten. Leider trage auch Biozide zu dieser Entwicklung bei. Die betroffenen Wasserversorger müssen zusätzliche Investitionen in neue Leitungen, Fassungen oder Aufbereitungsanlagen tätigen und erhebliche zusätzliche Betriebskosten tragen, ohne Verursacher des Problems zu sein. Geschlossene Fassungen bedeuten zudem, dass das System Wasserversorgung insgesamt geschwächt wird und die Resilienz sinke, weil die Abhängigkeit von immer weniger Fassungen steigt.
SOV begrüsst die Gleichstellung der Biozidprodukte mit den Pflanzenschutzmit-
teln.
Lignum Die Einträge von Wirkstoffen nach Absatz 1 und deren Abbauprodukten
sind nicht allein auf die Inverkehrbringung von «Biozidprodukten» in der Schweiz zurückzuführen. Insbesondere im Falle von imprägnierten Hölzern wird ein wesentlicher Anteil über bereits «behandelte Waren» importiert und insbesondere über Hobby- und Baumärkte vertrieben. Entsprechend müssten unter Mitteilungspflicht nach Art. 61a zusätzlich auch alle «importierten behandelte Waren» im Monitoring berücksichtigt werden. Es gelte sicherzustellen, dass aufgrund der im Verordnungsentwurf enthaltenen Monitoringprozesse die in der Schweiz hergestellten und behandelten Holzprodukte, den Importprodukten gegenüber nicht schlechter gestellt werden. Ausserdem können auch aus Wasch-, Reinigungs-, und Desinfektionsmitteln identische Wirkstoffe oder Abbauprodukte wie aus der Produktart 7 und 8 ins Grund- und Trinkwasser gelangen, was es insgesamt erschweren werde, biozide Wirkstoffe der Produktart 7 und 8 direkt mit den gemessenen Konzentrationen in Gewässern in Verbindung bringen zu können.
Prométerre Prométerre fordert, dass die Anforderungen an die Verwendung und die
Ziele zur Risikoreduktion bei identischen Chemikalien mit der gleichen