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Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 28 Seiten
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Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten «%ASFF_YYYY_ID»
4Die zuständige kantonale Behörde überwacht, dass die Fachorganisation ihren Auftrag im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem Testkonzept erfüllt. Sie kann verlangen, dass ihr die Fachorganisation die gesamte Dokumentation zu den Testkäufen vorlegt.
Art. 61b Testkonzept
1Jeder Testkauf muss sich auf ein von der zuständigen kantonalen Behörde festgelegtes Testkonzept abstützen.
2Das Testkonzept beinhaltet mindestens Erläuterungen betreffend:
a. die anwendbaren Gesetzesgrundlagen;
b. die Rekrutierung von Minderjährigen;
c. die Geheimhaltungspflicht der minderjährigen Person und der erwachsenen Person, die diese begleitet, in Bezug auf die getesteten Verkaufsstellen und die Ergebnisse der Testkäufe;
d. die Planung und Vorbereitung der Testkäufe;
e. den Ablauf der Testkäufe;
f. die Protokollierung und die Dokumentation der Testkäufe;
g. die Rückmeldungen an die betroffenen Verkaufsstellen.
Art. 61c Instruktion der Minderjährigen
1Die minderjährige Person und eine Inhaberin oder ein Inhaber der elterlichen Sorge werden angemessen über den Ablauf der Testkäufe informiert, insbesondere über:
a. die vorgängige Instruktion der minderjährigen Person;
b. die Tatsache, dass die minderjährige Person immer von einer erwachsenen Person begleitet wird;
c. die Gewährleistung der Anonymität der minderjährigen Person.
2Die zuständige kantonale Behörde oder die Fachorganisation muss vor Beginn der Instruktion die schriftliche Zustimmung der minderjährigen Person zu ihrer Beteiligung an Testkäufen sowie die Zustimmung einer Inhaberin oder eines Inhabers der elterlichen Sorge einholen.
3Die Instruktion der Minderjährigen umfasst mindestens:
a. eine theoretische Ausbildung;
b. Anweisungen zum Verhalten beim Testkauf;
c. eine praktische Übung des Testkaufs.
Art. 61d Ablauf eines Testkaufs
1Die minderjährige Person muss von einer erwachsenen Mitarbeiterin oder einem erwachsenen Mitarbeiter der zuständigen kantonalen Behörde oder der Fachorganisation begleitet werden.