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Vernehmlassung 2022/101: Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) · 28 Seiten

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Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten «%ASFF_YYYY_ID»

2Während des Testkaufs hält sich die erwachsene Person in angemessenem Abstand zur minderjährigen Person auf und greift nur ein, wenn sie dies als notwendig erachtet.

3Der Testkauf muss abgebrochen werden, wenn die Anonymität der minderjährigen Person nicht mehr gewährleistet ist.

4 Die minderjährige Person und die erwachsene Person führen keine Testkäufe in Verkaufsstellen durch, die sie regelmässig aufsuchen.

Art. 61e Nachbesprechung und Protokoll

1Nach jedem Testkauf findet eine Nachbesprechung zwischen der minderjährigen und der erwachsenen Person statt und ein Protokoll wird erstellt.

2Das Protokoll beinhaltet eine Beschreibung zum Ablauf des Testkaufs, das Ergebnis dieses Kaufs sowie gegebenenfalls die Kaufquittung und Fotos des gekauften Produkts.

3Das Protokoll darf ausser dem Geburtsdatum keine persönlichen Daten zur minderjährigen Person enthalten.

Art. 61f Rückmeldung zum Ergebnis

Das kontrollierte Unternehmen erhält innerhalb von zehn Tagen schriftlich das Ergebnis des Testkaufs sowie eine Kopie des Protokolls zugestellt.

3. Verordnung vom 19. Mai 201015 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt

Art. 2 Bst. b Ziff. 3 und 4 und Bst. c Ziff. 11 bis 14

Vom Grundsatz nach Artikel 16a Absatz 1 THG ausgenommen sind:

b. die folgenden Lebensmittel:

3. Aufgehoben.

4. Aufgehoben.

c. die folgenden übrigen Produkte:

10. naturbelassene Holzpellets und -briketts, sofern sie die Anforderungen nach Anhang 5 Ziffer 32 LRV nicht erfüllen,

11. Tabakprodukte und gleichartige Produkte, deren Kleinhandelsverpackung nicht gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben a und b des Bundesgesetzes vom 21. März 196916 über die Tabakbesteuerung, in Verbindung mit Artikel 31 der Verordnung vom 14. Oktober 200917 über die Tabakbesteuerung, die Angabe des Kleinhandelspreises in Schweizer

15 SR 946.513.8

16SR 641.31

17 SR 641.311