Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/32: Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) und Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger · 20 Seiten

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Weitere beantragte Änderungen bei den Artikeln 5 bis 7:

Micarna ist der Ansicht, dass die Definitionen für die Kategorien der tierischen Nebenprodukte sehr allgemein gehalten sind und fordert, dass die Definitionen aus dem «Merkblatt über Tierische Nebenprodukte - Kategorien und Entsorgungswege, Stand: 1. Juni 2018» für verbindlich erklärt werden.

Ausserdem schlägt Micarna vor, dass gefoxte Althennen, die aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden, der Kategorie 3 zugeteilt werden.

Artikel 10: Meldepflicht und Registrierung

Absatz 3 Buchstabe a:

Der Kanton VD fordert, dass Gülle nicht der Meldepflicht unterliegt und schlägt folgende Formulierung vor: «l’élimination du lisier et du contenu des estomacs et des intestins, sauf s’ils sont importés ou exportés pour être éliminés» (die Entsorgung von Gülle sowie von Magen- und Darminhalt, wenn diese dafür nicht ein- oder ausgeführt werden).

Das FiBL fragt sich, ob Frass (Insektenkot) (vgl. Art. 6 Bst. d) meldepflichtig ist oder nicht.

Artikel 11: Bewilligungspflicht

Absatz 1:

Die Organisationen BEBV, Aviforum, Suisseporcs, AGORA und Prométerre fordern, dass Biogas- und Kompostierungsanlagen nicht der Bewilligungspflicht unterstehen, sondern nur der Melde- und Registrierungspflicht (daher Streichung von Ziff. 15 Anhang 1b).

Artikel 12: Inhalt der Bewilligung (weitere beantragte Änderungen)

Absatz 3:

Die VSKT und die Kantone GR, LU, VD, VS, TG, AR, AI, BS, GL, OW, SO, UR, BE, AG, SZ, NE, JU, NW, ZG und BS beantragen, dass das Bestimmen der maximalen betrieblichen Kapazität nicht mehr zwingend sein soll und schlagen eine «Kann»-Formulierung» vor: «Für Anlagen kann sie ausserdem die höchstzulässige betriebliche Kapazität ... bestimmen.»

Artikel 13a: Listen über die Registrierungen und Bewilligungen

Die Organisationen ACSI, FRC und SKS begrüssen die Tatsache, dass das BLV die Liste der bewilligten Betriebe veröffentlicht.

Artikel 14: Entzug der Bewilligung und Verbot des Handels oder der Entsorgung (weitere beantragte Änderungen)

Der Kanton AG weist darauf hin, dass dieser Artikel aufgrund der Stellungnahmen zu Artikel 32i, wonach auch wiederholte Mängel zum Entzug der Bewilligung führen können, ebenfalls angepasst werden sollte.

Artikel 15: Selbstkontrolle

Absatz 1:

Die Organisationen BEBV, Prométerre, Suisseporcs, Aviforum und AGORA fordern, dass Ziffer 15 von Anhang 1b (Biogas- oder Kompostieranlagen) aus diesem Artikel gestrichen wird (vgl. Stellungnahmen Art. 11).

Die VSKT und die Kantone TG, TI, AR, AI und JU möchten, dass der Verweis auf Ziffer 16 Anhang 1b (Betriebe, die Dünger herstellen) in diese Liste aufgenommen wird.

Absatz 2: (weitere beantragte Änderungen)

Die Organisationen ACSI, FRC und SKS fordern, dass die Unterlagen fünf Jahre und nicht wie bisher drei Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Artikel 17: Meldung der Entsorgungsmenge

Allgemeines: