Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/54: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA · 21 Seiten
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Ergebnisbericht: Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses wurde am 18.
März 2022 vom Parlament angenommen. Dies führt zu Änderungen im Obligationenrecht (OR)1, im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)2, im Strafgesetzbuch (StGB)3, im Militärstrafgesetz (MStG)4, im Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReG)5 und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)6. Die Regelungen in Bezug auf die nichtige Aktienübertragung, das Verbot des rückwirkenden Opting-out, die Personensuche in der zentralen Datenbank Personen, die Meldung der im Strafregister eingetragenen Tätigkeitsverbote und das anwendbare Verfahren erfordern Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung (HRegV)7 und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV)8. Das Gesetz soll zusammen mit den Ausführungsbestimmungen in Kraft treten.
Die Vernehmlassung zur Änderung der HRegV und der StReV dauerte vom 25. Januar bis zum 5. Mai 2023. Alle Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen im Grundsatz die Änderung der HRegV und der StReV. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge sind grösstenteils redaktioneller Natur oder betreffen formale Anforderungen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer bedauern, dass die neu eingeführten Verfahren in Bezug auf die konkreten Aufgaben der Handelsregisterämter nicht ausreichend klar seien.
Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer sieht Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung. Sie schlagen vor, die am 1. Januar 2024 geplante Inkraftsetzung zu verschieben.
1 Einleitung
Die Vernehmlassung zur Änderung der HRegV und der StReV dauerte vom 25. Januar bis zum 5. Mai 2023. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft wurden zur Stellungnahme eingeladen.
Stellung genommen haben 25 Kantone, 2 politische Parteien und 12 weitere Organisationen. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein.
5 Organisationen9 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die Einzelheiten wird auf die Originalstellungnahmen
1SR 220
2 SR 281.1
3 SR 311.0
4 SR 321.0
5SR 330
6 SR 642.11
7 SR 221.411
8 SR 331
9 Schweizerischer Arbeitgeberverband; Dachverband Schuldenberatung Schweiz; KKJPD; SKG; SVR.