Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
gefordert, dass die Mehreinnahmen vor allem der Bevölkerung zukommen und in erster Linie der Stärkung die Kaufkraft dienen sollen, bspw. über eine Erhöhung und Ausdehnung der Prämienverbilligung. Ein weiterer Teil der Einnahmen könnte für nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden – etwa für Klimaprojekte oder Kinderbetreuung. Schliesslich soll ein Teil der Mehreinnahmen in die Herkunftsländer der Gewinne zurückverteilt wird, zum Beispiel über die internationale Zusammenarbeit.
Organisationen und Weitere
Die Wirtschaftsverbände wollen mehrheitlich, dass die Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen zukommen (z.B. CCIF, CNCI, CVCI, economiesuisse, EXPERTsuisse, HKBB,
SAB, SBV, SBVg, scienceindustries, SwissHoldings, Swissmem, SVV und ZHK). Die Wirt- schaftsverbände sprechen sich dafür aus, dass die von den Kantonen vereinnahmten Mittel für die Verbesserung der Standortattraktivität eingesetzt werden (zusätzlich zu den obenge- nannten beispielsweise auch CCIG und GEM). Die Kantone seien am nächsten bei den be- troffenen Unternehmen und können deren Bedürfnisse am besten abschätzen. Dementspre- chend können sie am besten gezielte und wirksame Massnahmen ergreifen, um die Standor- tattraktivität soweit möglich zu erhalten. economiesuisse betont, dass die Zweckbindung der Mehreinnahmen für die Verbesserung der Standortattraktivität unabhängig der vereinnah- menden Staatsebene erfolgen soll.
Der sgv ist mit dem Vorschlag der FDK einverstanden und will den Bundesanteil für Mass- nahmen zur Verbesserung der Standortattraktivität zweckbinden. Ohne die ausführende Staatsebene zu konkretisieren schlägt der sgv als mögliche Massnahmen u.a. die Senkung der Vermögens- und der Einkommenssteuer, die administrative Entlastung von Unterneh- men, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und die Ausweitung der Unterstützung der Be- rufsbildung vor.
Der SGB lehnt Kompensationsmassnahmen, die den von der Ergänzungssteuer betroffenen Unternehmen direkt oder indirekt zu Gute kommen, ab. Ebenfalls werden Steuersenkungen auf hohe Einkommen abgelehnt. Auch Travail.Suisse will keine Senkung der Einkommens- steuer. Travail.Suisse fordert ausserdem, dass die Mehreinnahmen nicht für die Verbesse- rung der steuerlichen Attraktivität der Schweiz, sondern für Infrastruktur und sozialpolitische Ausgaben verwendet werden. Weiter nennt Travail.Suisse auch einen Beitrag zur AHV als möglichen Verwendungszweck der Mehreinnahmen. Dabei soll bewirkt werden, dass mög- lichst viele von den Mehreinnahmen profitieren.
6 Prozedurales Vorgehen und Zeitplan
Zum vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen – zuerst eine Verfassungsgrundlage schaf- fen, gestützt darauf eine Verordnung erlassen und diese schliesslich in ein Gesetz überfüh- ren – herrscht breiter Konsens. Die SVP sieht jedoch die Mindestbesteuerung ohne aus- drückliche gesetzliche Grundlage als staatspolitisch und verfassungsrechtlich «äusserst kri- tisch». Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende spricht sich die SAB ausdrücklich für ein Festhalten am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren aus.
Auch der Zeitplan mit Einführung im Jahr 2024 stösst kaum auf Widerstand. Niemand fordert eine rückwirkende Einführung der Ergänzungssteuer ab 2023, auch wenn einige ausdrück- lich bedauern, dass die Schweiz damit im Jahr 2023 Steuereinnahmen quasi ans Ausland verschenkt.
Die SVP fordert eine Einführung zum «spätmöglichsten Zeitpunkt». CP, economiesuisse,
EXPERTsuisse, GEM und SVV betonen, dass in Abhängigkeit der internationalen Entwick- lungen auch ein anderes Datum als der 1. Januar 2024 angezeigt sein könnte.