Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten

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Standortattraktivität im Vordergrund. Travail.Suisse will hingegen, dass die Mehrein- nahmen für Infrastruktur und sozialpolitische Ausgaben verwendet werden.

• Bezüglich Standortmassnahmen auf Bundesebene schlagen die Kantone grösstenteils Stossrichtungen vor, welche potentiell eine gesamtschweizerische Wirkung in der mitt- leren- bis langen Frist entfalten können, wie beispielsweise die Finanzierung von Fach- hochschulen und Hochschulen, Massnahmen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der Wirtschaft und zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Stossrichtungen sind mehrheitlich im Be- reich Bildung, Forschung und Innovation anzusiedeln und im Bereich der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Bei den Parteien ist das Spektrum an Positionen für eine mög- liche Verwendung der Einnahmen auf Bundesebene breit. Die Parteien, die sich eine Beteiligung des Bundes an den Einnahmen vorstellen können, sprechen sich für Mas- snahmen zum Erhalt der Standortattraktivität aus, fordern jedoch teils auch eine teil- weise oder gesamthafte Verteilung der Mehreinnahmen an die Bevölkerung. So sollen beispielsweise gemäss SP die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer – welche voll- umfänglich dem Bund zukommen sollen – einzig der Bevölkerung zu Gute kommen.

• Die Kantone sind grossmehrheitlich mit der Position des Bundesrates einverstanden, dass der Finanzausgleich nicht angepasst werden soll. Einige Kantone äussern jedoch Bedenken, dass die Ergänzungssteuer die interkantonalen Disparitäten vergrössern könnte. Deshalb fordern die FDK und zahlreiche Kantone, dass eine vertiefte Analyse der Auswirkungen der Reform auf den Finanzausgleich mit aktuellen Steuerdaten im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2026-2029 erfolgen soll. Die Kantone BE und ZH fordern abweichend zum bundesrätlichen Vorschlag, dass die Einnahmen aus der Er- gänzungssteuer direkt zur Bestimmung des Ressourcenpotentials berücksichtigt wer- den.