Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

VBSS: Gemeindebeteiligung an den Einnahmen festhalten.

ZVDS: prüfen, ob gestützt auf eine Kann-Formulierung auch die Gemeinden an den Einnah- men profitieren können.

5 Verwendung der Einnahmen

Kantone, Städte und Gemeinden

Bei den Standortmassnahmen auf kantonaler Ebene sehen die Kantone Massnahmen zum Erhalt der Standortattraktivität im Vordergrund. Die FDK bemerkt, dass mögliche individuelle Massnahmen der Kantone von zahlreichen unbekannten Parametern abhängen und Ergeb- nisse demokratischer Entscheidungsprozesse in den Kantonen sein werden, bei denen die Interessen der Gemeinden und der Städte eine Rolle spielen. Dabei steht für die FDK die Si- cherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Zentrum der Überlegungen, beispiels- weise durch Massnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung (Hoch- schulen), Energie, Umwelt sowie Arbeitsmarkt. Die Kantone ihrerseits nennen als mögliche Bereiche für kantonale Standortmassnahmen u.a. Bildung, Forschung und Innovation, Steu- ergutschriften, Digitalisierung, Umwelt, Start-up-Förderung und familienexterne Kinderbetreu- ung. So stellt beispielsweise BS in den Mittelpunkt seiner Überlegungen die Förderung der Zusammenarbeit in der Forschung zwischen Hochschulen, Spitälern und Industrie, die Un- terstützung von Forschungsprojekten mit hohem Innovationspotential, die von grossem ge- sellschaftlichem Nutzen sind und den Wissensstandort fördern, sowie die Erhöhung der At- traktivität des Standorts für Start-ups und für Unternehmen mit grossen Wachstumspotenzial. Alternativ zur Förderung der Standortattraktivität schlägt beispielsweise FR die Verwendung des Bundesanteils für einen Beitrag an die AHV vor.

Die Kantone wünschen sich mehrheitlich ein stärkeres Engagement des Bundes zum Erhalt der Standortattraktivität der Schweiz als Ganzes. Bezüglich Standortmassnahmen auf Bun- desebene schlagen die Kantone grösstenteils Stossrichtungen vor, welche potentiell eine ge- samtschweizerische Wirkung in der mittleren- bis langen Frist entfalten können, wie bei- spielsweise die Finanzierung von Fachhochschulen und Hochschulen oder Massnahmen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der Wirtschaft und zur Stär- kung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Stossrichtungen sind mehrheitlich im Bereich Bildung, Forschung und Innovation angesiedelt oder direkt im Bereich Bekämpfung des Fachkräftemangels. ZH schlägt beispielsweise vor, die Mittel auf Bundesebene für zweckgebundene Projekte für Standortförderungsmassnahmen von über- regionaler und nationaler Tragweite, wie Universitäten und Fachhochschulen zu verwenden. Als weitere konkrete Massnahmen im Bereich Bekämpfung des Fachkräftemangels werden der Erhalt der Personenfreizügigkeit, die Erleichterung bei Drittstaatenkontingenten für Fach- kräfte oder die Vollassoziierung der Schweiz im EU-Forschungsprogramm Horizon erwähnt. Weiter weisen einige Kantone darauf hin, dass die Umsetzung der Ergänzungssteuer für den Bund kostenneutral erfolgen soll, was eine Zweckbindung eines Teils des Bundesanteils be- dingen würde.

Der SGV stimmt grundsätzlich dem Vorschlag des Bundesrates zu, befürwortet jedoch auch den Vorschlag der FDK. Im Zentrum steht für den SGV ein tragfähiger Konsens. Bei einem allfälligen Bundesanteil sollen die Mittel für Massnahmen eingesetzt werden, welche eine po- sitive Entwicklung auf den Wirtschaftsstandort oder eine zusätzliche gesellschaftspolitische Wirkung erzielen. Dabei sollen die Mittel bis zu den Gemeinden gelangen. Für SSV/KSFD sollen die Mehreinnahmen mit national koordinierten und international akzeptierten Mass- nahmen der Wirtschaft und der Bevölkerung zu Gute kommen, bspw. durch die Sicherung des Fachkräftebedarfs, Investitionen im Bildungsbereich und in der ausserschulischen Kin- derbetreuung oder zur Bewältigung der Klimakrise. Auch die Städtische Steuerkonferenz be- fürwortet Massnahmen auf Bundesebene, welche zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Ganzes beitragen.