Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten

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Gemäss economiesuisse, SBVg und SVV soll die Mindeststeuer als «One-Stop-Shop» aus- gestaltet werden, damit sie durch die Schaffung einer einzigen öffentlich-rechtlichen subjekti- ven Steuerpflicht umgesetzt wird (bspw. bei der Muttergesellschaft).

Damit verknüpft ist die Forderung, dass der Verteilmechanismus für die Ergänzungssteuer innerhalb der Schweiz an bestehende Methoden anknüpfen soll. Es dürfe keine Verpflich- tung für jede Zweigniederlassung geben, zum Zweck der interkantonalen Verteilung der Er- gänzungssteuer nach GloBE zu bilanzieren. Diese Forderung stellen economiesuisse,

HKBB, OREF, SGVg, SVV und der Verband der Auslandsbanken. Eine davon abweichende Forderung stellt der Kanton AG, wonach die Verteilung der Ergänzungssteuer unter den Kantonen auf Basis der GloBE-Regeln erfolgen soll. Bei sekundären Steuerpflichten einer Geschäftseinheit soll die Ergänzungssteuer aufgrund von Substanzkriterien (Sachanlagen und Lohnkosten) auf die Kantone verteilt werden. Auch der Kanton GE regt an, zu prüfen, ob eine Rechnungslegung nach GloBE-Standard verlangt werden kann (vgl. Kommentar zu Art. 197 Ziff. 14 Abs. 2 Bst. d).

8.2 Berücksichtigung GILTI und ähnlicher unilaterale Steuermassnahmen

Folgende Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass die Verfassungsbestimmungen es erlauben müssen, GILTI gemäss US-amerikanischem Recht (Global Intangible Low-Taxed Income) und ähnliche unilaterale Steuermassnahmen ausländischer Staaten zu berücksichti- gen.

BS, SH, VD, ZH, IVS.

8.3 Bundesunterstützung für kantonale Standortmassnahmen

Einige Vernehmlassungsteilnehmende sehen den Bund in der Pflicht, die Kantone bei der Ver- wendung der Mittel durch die Festlegung eines Katalogs von international kompatiblen Mass- nahmen zu unterstützen (beispielsweise im Bereich der Steuergutschrift für Forschung & Ent- wicklung).

Die Forderung unterstützen die FDK, die Kantone AI, BL, BS, FR, GE, GL, LU, SH, SO, VS, ZG sowie IVS und Swiss Medtech.

SSV/KSFD fordert einen neuen Abs. 7 des Übergangsartikels, der festhält, dass der Bundes- rat nationale Rahmenbedingungen für kantonale Massnahmen zur Verbesserung der Stand- ortattraktivität festlegt.

8.4 Forderungen nach weiteren Analysen

Einige Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass der Bund im Hinblick auf die Reform bzw. im Nachgang der Reform Analysen zu diversen Aspekten macht.

- AG: Die Botschaft soll eine möglichst abschliessende Liste mit den hauptsächlichsten

Einflussfaktoren für die massgebende internationale Steuerbemessung und damit für die Höhe und den Grund der Ergänzungssteuer abbilden. Damit könne den Stimmberechtig- ten aufgezeigt werden, dass nicht nur ein tiefer Gewinnsteuersatz eines Kantons, son- dern auch weitere Gründe wie beispielsweise STAF-Ermässigungen und andere einen Einfluss haben.

- SP: Die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Mindestbesteue-

rung sollen tiefgehend evaluiert werden. Dasselbe soll für die STAF geschehen, weil diese durch das OECD/G20-Projekt teilweise aufgehoben werde.

- SGB: Es brauche mehr Transparenz (Simulationsrechnungen) über die kantonalen Aus-

wirkungen und Ungleichheiten.

- SGV: Die Reform soll im Rahmen einer Wirksamkeitsüberprüfung evaluiert werden.