Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten
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Zusammenfassung
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt die Schweiz vor ge- wichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will diesen internationalen Entwicklungen Rech- nung tragen. Er hält dafür, die Regeln zur Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgrup- pen umzusetzen, auch wenn die Schweiz dazu weder rechtlich noch politisch verpflichtet ist. Er will mit einer vorausschauenden Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhal- ten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten bleiben. Die Umsetzung soll möglichst schonend erfolgen. KMU sollen nicht von den neuen Regeln betroffen sein und der Steuerföderalismus soll weiterhin beste- hen.
Die Vernehmlassung (74 Stellungnahmen) zeigt zusammenfassend folgende Ergebnisse:
• Es herrscht ein breiter Konsens darüber, dass die Schweiz angesichts der internatio- nalen Entwicklungen nicht untätig bleiben kann. Kein Vernehmlassungsteilnehmer stellt den Handlungsbedarf für die nationale Umsetzung der Mindeststeuer in Frage, obwohl diese für die Staaten nicht verpflichtend ist. Als Argumente werden insbeson- dere Rechtssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz oder die Tatsache, dass ansonsten das Ausland die Steuereinnahmen vereinnahmen würde, genannt.
• Zur Formulierung der Grundnorm gibt es im Wesentlichen drei Kritikpunkte: (1) Die Grundnorm verleihe dem Bund zu weitgehende Kompetenzen; (2) geltende Verfas- sungsgrundsätze würden zu stark eingeschränkt; (3) gewisse Elemente der Ausgestal- tung müsse man in der Grundnorm festhalten, nicht bloss in der Übergangsnorm. So fordern zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, dass man den Kantonsanteil an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer in der Grundnorm verankert.
• Gezieltheit: Die klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist einverstanden damit, dass die Mindeststeuer ausschliesslich für diejenigen Unternehmensgruppen gilt, die in den Geltungsbereich der Säule 2 des OECD/G20-Projekts fallen. Rein nati- onal tätige Unternehmen oder KMU sollten nicht betroffen sein. Föderalismus: Zum Vorschlag des Bundesrates, die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer vollständig den Kantonen zuzuweisen, gibt es ein breites Meinungsspektrum. Zahlreiche Vernehmlas- sungsteilnehmende teilen in diesem Punkt den Vorschlag des Bundesrates, darunter die SVP, die FDP, zahlreiche Arbeitgeberverbände und einige Kantone. Eine Mehrheit der Kantone möchte maximal 25% der Einnahmen dem Bund zuführen. Arbeitnehmer- verbände, die glp, Die Mitte, die SP und die Grünen sowie einige Kantone wollen einen grösseren Teil dem Bund zuführen.
• Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich zu Standortmassah- men und fordert, dass die aus der Ergänzungssteuer resultierenden Mehreinnahmen für Massnahmen zum Erhalt der Standortattraktivität eingesetzt werden. Eine Minder- heit (z.B. SP, Grüne, Die Mitte, SGB) wünscht jedoch, dass man die Mehreinnahmen bspw. für sozial- oder klimapolitische Zwecke verwendet. Begründung dafür ist insbe- sondere die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage an der Urne.
• Als mögliche Bereiche für kantonale Standortmassnahmen nennen die Kantone u.a. Bildung, Forschung und Innovation, Steuergutschriften, Digitalisierung, Umwelt, Startup-Förderung und familienexterne Kinderbetreuung. Seitens einiger Kantone wird vom Bund diesbezüglich die Ausarbeitung und Festlegung von Rahmenbedingungen für kantonale Standortmassnahmen oder eines Massnahmenkatalogs gewünscht. Die SVP und die FDP sprechen sich für einen Einsatz der Mittel aus den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer einzig für zielgerichtete Standortmassnahmen aus. Die Arbeit- geberverbände sehen ebenfalls zielgerichtete kantonale Massnahmen zum Erhalt der