Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten

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Kantone, Städte und Gemeinden

Der Kanton VS fordert, dass jeder Kanton bei den betreffenden Konzerneinheiten eine Be- steuerung von 15% sicherstellen (im Durchschnitt über alle Konzerneinheiten kann so eine Belastung von über 15% resultieren).

SSV/KSFD und die Städtische Steuerkonferenz fordern eine Prüfung einer Ausdehnung der Mindeststeuer auf alle Unternehmen.

Parteien

SP: Die sinnvollste, transparenteste und verfassungsrechtlich einfachste Lösung sei eine Mindestbesteuerung von 15% für alle juristischen Personen basierend auf der OECD/G20- Bemessungsgrundlage; der Vorschlag soll ernsthaft geprüft werden.

Grüne: Die Anhebung der Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen auf 15% ist eine Alterna- tive.

Organisationen und Weitere

Travail.Suisse und SGB fordern, dass die Mindeststeuer für alle Unternehmen gilt

(Travail.Suisse bezugnehmend auf frühere Vorschläge einer Mindeststeuer von 16%).

4.2 Föderalismus

Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollen die Kantone die nationale Ergänzungssteuer um- setzen und vereinnahmen. Im Folgenden geht es um die Frage, ob die Vorlage in diesem Punkt gemäss Vorschlag des Bundesrates umgesetzt werden soll, oder ob die gesamten oder ein Teil Einnahmen zum Bund fliessen sollen und ob der Bund statt die Kantone die Er- gänzungssteuer erheben soll. Die Rückmeldungen zur Frage des Verwendungszwecks der Einnahmen werden in Kapitel 5 dargelegt.

Es tauchen in den Vernehmlassungsantworten insbesondere zwei Begründungen auf, wa- rum der Bund mindestens einen Teil der Einnahmen erhalten soll: (1) Die Befürchtung, dass die Einnahmen allzu stark in einigen wenigen Kantonen konzentriert wären; (2) die Tatsache, dass der Bund via Finanzausgleich Mehrausgaben und durch die vorgesehene Aufsichtstä- tigkeit administrative Kosten hat, die man durch einen Bundesanteil an den Einnahmen aus- gleichen kann. Demgegenüber ist das Hauptargument für eine vollständige Zuteilung der Einnahmen an die Kantone der Anreiz, weiterhin attraktive Steuersätze anzubieten. Zur Frage der Höhe des Kantonsanteils bilden die Vernehmlassungsantworten das ganze Spekt- rum ab.

Kantone, Städte und Gemeinden

Zur Höhe des Kantonsanteils an den Einnahmen der Ergänzungssteuer:

- Kantonsanteil 21,1% (wie bei der direkten Bundessteuer): BE (sollte der Kantonsanteil

höher sein, müssten die Einnahmen ins NFA-Ressourcenpotential einfliessen und der Bund Vorgaben für eine Zweckbindung machen), SG (oder ein Kantonsanteil von 50%), SSV/KSFD (oder ein Kantonsanteil von höchstens 75%; die Einnahmen zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden angemessen verteilen).

- Kantonsanteil 50%: AG (der Rest soll in einen nationalen Fonds fliessen), JU (mindes-

tens 50%), ZH.

- Kantonsanteil nicht unter 75%: BL, GE, GR, LU, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, FDK.

- Kantonsanteil 75%: FR, NW, SGV.

- Kantonsanteil nicht unter 80%: GL.

- Kantonsanteil 100% (gemäss Vorschlag des Bundesrates): BS (allenfalls mind. 75%,

wenn die Aussicht auf stabile und substantielle Mehreinnahmen erhärtet ist), NE (wenn die Kantone kraft Verfassung die Möglichkeit erhalten, internationale Konzerne speziell