Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten
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7 Nationaler Finanzausgleich (NFA)
Der Bundesrat führt im erläuternden Bericht aus, dass die Einnahmen aus der Ergänzungs- steuer als zusätzliche Steuereinnahmen in den Finanzausgleich einfliessen sollen. Bei den Ressourcenausgleichszahlungen sind zwar Verschiebungen zu erwarten, diese dürften je- doch für alle Kantone in einem tragbaren Rahmen bleiben. Aus heutiger Sicht besteht des- halb keine Notwendigkeit, das System des Ressourcenausgleichs zu ändern.
Kantone, Städte und Gemeinden
Die Kantone sind grossmehrheitlich mit der Position des Bundesrates einverstanden. Einige Kantone äussern jedoch Bedenken, dass das Projekt die interkantonalen Disparitäten ver- grössern könnte. Deshalb fordern die FDK und zahlreiche Kantone, dass eine vertiefte Ana- lyse der Auswirkungen der Reform auf den Finanzausgleich mit aktuellen Steuerdaten im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts (Wibe 2026-2029) erfolgen soll.
ZH und BE vertreten die Auffassung, dass es sich bei der Ergänzungssteuer um eine neue Steuerart handelt. Dementsprechend müssten die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer di- rekt dem Ressourcenpotenzial der Kantone zugerechnet werden. Nach Ansicht des Kantons ZH sollte auch untersucht werden, ob die Kosten für Standortmassnahmen im Ressourcen- potenzial zu berücksichtigen sind. Dies widerspräche zwar der Systematik des Ressourcen- ausgleichs, die dafür verwendeten Mittel könnten allfällige Mehreinnahmen aus der Ergän- zungssteuer jedoch substantiell schmälern.
BS stellt den Antrag, dass die Fachgruppe Wirksamkeitsbericht beauftragt werden soll, die Berücksichtigung der Standortmassnahmen im Ressourcenausgleich zu prüfen.
Parteien und Organisationen/Weitere
Von den Parteien sowie den Organisationen und Weiteren äussert niemand eine vom Bun- desratsvorschlag abweichende Forderung.
8 Weitere Bemerkungen
8.1 Leadkanton-Idee weiterverfolgen
Gemäss erläuterndem Bericht des Bundesrates zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist es verfahrenstechnisch denkbar, dass im Einzelfall ein Leadkanton definiert wird, der den anderen beteiligten Kantonen einen rechtlich nicht ver- bindlichen Vorschlag für die Aufteilung der Ergänzungssteuer auf die einzelnen Geschäfts- einheiten zukommen lässt.
Die Idee des Leadkantons soll gemäss diversen Vernehmlassungsteilnehmenden weiterver- folgt werden.
Kantone, Städte und Gemeinden
BS, FR, GE, GL, LU, OW, SG, SH, SO, TG (oder in Form eines «One-Stop-Shop», vgl. un- tenstehenden Erläuterungen), TI, VD (schlägt eine entsprechende Anpassung in der Über- gangsbestimmung vor Art. 197 Ziff. 14 Abs. 5 E-BV), FDK, Städtische Steuerkonferenz.
Parteien
SVP
Organisationen und Weitere
economiesuisse (HKBB und Swissmem schliessen sich der Stellungnahme an), IVS, OREF (Leadkanton beim Sitz der Muttergesellschaft), Raiffeisen (Hauptsitzkanton), SwissHoldings (Hauptsitzkanton), SVV.