Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 11. März 2022 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Ver- nehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) durchzuführen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 20. April 2022. Insgesamt wurden 71 Ver- nehmlassungsadressaten angeschrieben. Die Kantone wurden insbesondere gebeten, sich zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Inkraftsetzung der Vorlage, zu den kantonalen Auswir- kungen und zu einer möglichen Beteiligung des Bundes an den Einnahmen aus der einzu- führenden Ergänzungssteuer zu äussern. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind 74 Stellungnahmen eingegangen. Dazu gehören diejenige der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (Die Mitte, FDP, glp, Grüne, SP, SVP), der FDK, alle 26 Kantone sowie zahlreicher Organisationen.
2 Die Vernehmlassungsvorlage
Neueste Entwicklungen auf Stufe der OECD und der G20 machen es aus Sicht des Bundes- rates erforderlich, das schweizerische Unternehmenssteuerrecht weiterzuentwickeln. Das sog. OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft gliedert sich in zwei Säu- len:
• Mit der Säule 1 sollen Marktstaaten einen höheren Anteil des Gewinns grosser Unterneh-
mensgruppen besteuern können.
• Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen einge-
führt werden.
Die Arbeiten an Säule 2 sind auf Stufe der OECD weit fortgeschritten und deren Umsetzung durch zahlreiche Länder steht bevor. Die Schweiz kann nicht verhindern, dass gewisse hier tätige Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen. Sie kann aber ihre Interessen wahren, indem sie die neuen Regeln in ihr Recht überführt, auch wenn dazu keine rechtliche oder politische Verpflichtung besteht.
Die Schweiz soll mittels einer Ergänzungssteuer auf ihrem Gebiet die Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmensgruppen und Geschäftseinheiten sicherstellen. Ferner soll sie von den neuen Besteuerungsrechten Gebrauch machen, wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung im Ausland nicht erreicht. Damit werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Schweiz statt anderen Staaten zufliessen. Und die hier ansässigen Unternehmen können vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland geschützt werden.
Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine neue, zusätzliche Bundessteuer. Sie ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich der neuen Regeln fallen, d.h. einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15% unterschreiten. Die heutige Gewinnsteuer von Bund und Kantonen wird parallel dazu für alle Unternehmen unverändert weitergeführt. Die Ergän- zungssteuer soll von den Kantonen veranlagt und bezogen werden. Für Situationen, in de- nen eine Unternehmensgruppe über mehrere Einheiten in der Schweiz verfügt, schlug der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vor, diejenigen Geschäftseinheiten zu besteuern, die im Einzelfall die Unterschreitung der Mindestbesteuerung mitverursacht haben.
Mit dieser föderalistisch geprägten Umsetzung besteht weiterhin ein Anreiz für die Kantone, wettbewerbsfähige Steuerbelastungen anzubieten. Gleichzeitig werden die zusätzlichen Steuereinnahmen der Kantone im Nationalen Finanzausgleich (NFA) berücksichtigt.