Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 26 Seiten
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zu besteuern, dann könne der Kantonsanteil bei null liegen), OW, TI, VD,. AI, AR und VS äussern keine vom Bundesratsvorschlag abweichende Haltung.
Für die Städtische Steuerkonferenz ist eine Partizipation des Bundes unumgänglich, ebenso eine angemessene Beteiligung der Gemeinden.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmende fordern, die Aufsichtstätigkeit des Bundes mög- lichst schlank zu halten: BL, GE, GL, GR, FDK, LU, OW, SH, SO, TG. Für TI ist eine direkte und umfassende Aufsicht durch den Bund nicht unbedingt notwendig.
Parteien
FDP und SVP sind einverstanden mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass sämtliche Ein- nahmen zu den Kantonen fliessen (Kantonsanteil 100%). Für die FDP kommt eine Aufteilung auf Kantone und Bund in sehr beschränktem Umfang im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung in Frage. Ein Bundesanteil wäre zu kompensieren (via NFA oder den Kantonsan- teil an Bundessteuern).
Die Mitte schlägt einen Kantonsanteil von 50% bis höchstens 75% vor.
Die glp schlägt einen Bundesanteil von 50% vor; der Kantonsanteil soll gemäss Wohnbevöl- kerung an die Kantone verteilt werden, also nicht ausschliesslich zu denjenigen Kantonen mit einer Steuerbelastung von unter 15% fliessen. Im Weiteren fordert die glp, dass der Bund die Ergänzungssteuer erhebt (ansonsten entstünde eine aufwändige und komplizierte Zu- sammenarbeit der Steuerverwaltungen mehrerer Kantone).
Gemäss den Grünen und der SP sollen sämtliche Einnahmen zum Bund fliessen. Die SP-Frauen schliessen sich der Stellungnahme der SP an und betonen, dass die Reform für den Bund kostenneutral sein muss (ansonsten müsse sie sozial abgefedert werden). Wie in Kapi- tel 4.1 erwähnt, nennen die Grünen als Alternative eine Anhebung der Steuerbelastung für alle Unternehmen auf 15%. Die SP fordert zudem mehr Aufsichtskompetenzen für den Bund.
Organisationen und Weitere
Zur Höhe des Kantonsanteils:
- Kantonsanteil 0%: Alliance Sud und Public Eye (der Bund soll die Ergänzungssteuer
auch veranlagen, CBM schliesst sich der Stellungnahme von Alliance Sud an), SGB (die Ergänzungssteuer soll auch durch den Bund vollzogen werden).
- Kantonsanteil nicht unter 75%: FER, Swiss Medtech.
- Kantonsanteil 75%: sgv.
- Kantonsanteil 100%: economiesuisse, HIKF, CNCI, HKBB (Bundesbeteiligung kommt nur
in Frage, wenn diese zielgerichtet für Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivi- tät eingesetzt werden, Art. 197 Ziff. 14 Abs. 6 in Grundnorm übernehmen), IVS («grund- sätzlich»), Schweizer Bauernverband, scienceindustries, SVV, Swissmem, SwissHol- dings, TREUHAND|SUISSE, VSUD, ZVDS, ZHK.
EXPERTsuisse: Eine Kostenentschädigung für den Bund sei zu rechtfertigen aufgrund der-Mehrbelastung im NFA; denkbar sei auch, UTPR-Einnahmen dem Bund zuzuweisen.
VBSS: Wenn Kantone alleine entscheiden können, liege ein unzulässiger Eingriff in die fi- nanzielle Autonomie der Gemeinden vor.
IVS und SwissHoldings fordern, die Aufsichtstätigkeit des Bundes möglichst schlank zu hal- ten.
4.3 IIR und UTPR
Die vom Bundesrat geplante Einführung der Instrumente IIR (Income Inclusion Rule) und UTPR (Undertaxed Payment Rule) stösst auf wenig Widerstand bei den Vernehmlassungs- teilnehmenden.