Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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Vorschlag
Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen schlägt ein Modell vor, das Elemente der Tarifautonomie beinhalten, aber Blockaden und vertragslose Zustände verhindern würde. In diesem Modell könne jederzeit ein Tarifpartner die Festsetzung des Tarifs durch das BAG verlangen, wobei die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfbarkeit bestehen bliebe. Die gerichtliche Überprüfbarkeit entspreche dem Prinzip der Tarifautonomie des KVG und dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Die Aufnahme oder Streichung von Leistungen bliebe den Behörden überlassen.
4.5 Leistungserbringer
22 der 23 Leistungserbringer, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, lehnen die Vorlage vollumfänglich ab. Sie erachten diese als nicht geeignet, den Kostenanstieg zu bremsen und die Innovation zu beschleunigen. Die FMH lehnt die vorgeschlagene Änderung mit Vorbehalt ab. Unter den Leistungserbringern stimmen einzig die Ärztinnen und Ärzte Freiburg der Vorlage zu, ohne indes ihre Stellungnahme näher zu begründen.
Allgemeine Bemerkungen
Die FAMH lehnt die Vorlage vollumfänglich ab, da sie keinen der von ihr vorgeschlagenen innovativen Ansätze enthalte. Sollten ihre Vorschläge zur Ausgestaltung eines verhandelten Tarifs nicht übernommen werden, ziehe sie die derzeitige Funktionsweise für die Festlegung der AL-Tarife dem Vernehmlassungsvorschlag vor.
Die SGAIM, mfe und FMH machen geltend, die Vorlage entspreche nicht dem ursprünglichen Anliegen, weil die Liste der Analysen immer noch durch das EDI erlassen und nur die Kompetenz zur Festlegung des Tarifs auf die Tarifpartner übertragen werde. Dies sei nicht geeignet, die Einführung innovativer Analysen zu beschleunigen. Die drei Verbände sehen im Fall einer Annahme der Änderung auch die Existenz der Arztpraxen als gefährdet an, da es für sie schwierig sein werde, mit den Grosslabors bezüglich Angebot und Preis zu konkurrieren.
H+, FMP, BSH, Hôpital du Jura, Insel Gruppe, unimedsuisse und SVDI anerkennen den
Grundsatz, wonach ein Verhandlungstarif die Tarifautonomie stärken würde, lehnen die vorgeschlagene Änderung jedoch ab. Für eine echte Verbesserung müsste auch die Verhandlung des Leistungskatalogs an die Tarifpartner übertragen werden.
Der SVDI begrüsst die Aushandlung der Tarife durch die Tarifpartner im Grundsatz ebenfalls, moniert jedoch, dass die Vorteile des vorgeschlagenen Systemwechsels für die Patienten nicht nachgewiesen seien.
Die SGMG merkt an, dass sie jegliches Vorhaben zur Beschleunigung der Einführung innovativer Analysen unterstütze. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagene Neuregelung zum Scheitern verurteilt ist und ihre Umsetzung kontraproduktiv wäre, da sie eher zur Verlangsamung als zur Beschleunigung des Prozesses beitragen würde.
Der BüAeV, KaeG SG, BEKAG und VSÄG lehnen den Änderungsvorschlag als eindeutigen Rückschritt ab. Sie begrüssen jedoch, dass der Erlass des Tarifs gemäss Vorlage in der Zuständigkeit des EDI verbleiben soll, welches dabei weiterhin durch die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) beraten würde.