Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten

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Labmed merkt an, dass die verschiedenen Interessenverbände bereits jetzt beratend bei der Festlegung der Tarife mit einbezogen seien und das EDI unterstützten. Nun gelte es die Revision der Analysenliste (transAL-2) zu Ende zu führen, bevor die nächsten Schritte eingeleitet werden.

Der SHV und SVBG lehnen die vorgeschlagene Änderung als schwer umsetzbar ab. Der Aufwand, entsprechende Tarifverhandlungen mit den Versicherern zu führen, sei für kleine Akteure aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen kaum zu bewältigen.

Die SSO lehnt die Vorlage ebenfalls aus grundsätzlichen Erwägungen ab mit der Begründung, diese würde nur zu Komplikationen führen. Laut Blutspende SRK Schweiz könnten die aktuell für die Blutspendedienste bestehenden Probleme mit der Analysenliste mit dieser Gesetzesänderung nicht gelöst werden. Diese würden vielmehr noch verschärft.

Die Änderung würde eher kostentreibend statt kostensenkend wirken

Der SVDI und FAMH sind der Ansicht, dass der Mehraufwand bei den Tarifpartnern, bei den Kantonen und beim Bund zu zusätzlichen Kosten führen würde, was dem Ziel der Motion widerspreche. Die SGAIM und mfe teilen diese Ansicht und fügen an, dass ein Mehraufwand für die Vertreter der medizinischen Fachgesellschaften zu erwarten sei.

PharmaSuisse weist darauf hin, dass die Tarifierungskompetenzen im Bereich der Analysen bei etlichen Verbänden derzeit fehlen dürften und die Erarbeitung dieser Kompetenzen, um Verhandlungen mit den Tarifpartnern führen zu können, zusätzliche Zeit und Personal in Anspruch nehmen würde. FMP, labmed und SVBG machen geltend, dass die Kosten aufgrund der zusätzlich notwendigen Personalressourcen steigen würden. Laut Blutspende SRK Schweiz würde die Einführung eines neuen Systems unweigerlich den administrativen Aufwand für alle Tarifpartner und damit die Kosten erhöhen.

Nach Ansicht von SHV, labmed und SVBG würden kleine Akteure mit begrenzten Ressourcen durch diese Änderung besonders benachteiligt. Labmed und SVBG machen geltend, dass die vorgeschlagene Änderung vor allem den Privatlabors zu Gute käme.

Die SGMG merkt an, dass die Mitglieder der verschiedenen medizinischen und Laborberufe künftig etliche Stunden für solche Verhandlungen aufwenden müssten, was zu Lasten der Patienten ginge. Eine solche Umgestaltung des Prozesses drohe Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Tarifpartnern zu schaffen.

BüAeV, KaeG SG und BEKAG befürchten, dass die erheblichen Kostensteigerungen aufgrund des administrativen Mehraufwands zu noch weiter sinkenden Tarife führen könnten. Die VSÄG ist der Ansicht, dass der Zugang zu einem breiten Spektrum von Labors zu echten Einsparungen führt und ein wichtiger Teil einer hochstehenden Grundversorgung ist.

Für den BSH und Hôpital du Jura würden alle durch diese Änderung erhofften Kosteneinsparungen zunichte gemacht, da die Verhandlungen zwischen den verschiedenen Tarifpartnern immer wieder blockiert würden und der Prozess dadurch verzögert würde.

Die FMH merkt an, diese Änderung gefährde die Praxislabors und damit die Präsenzdiagnostik. Zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem wären die Folge.

Verzögerung des Prozesses und Blockaden

Der SVDI und FAMH teilen die Befürchtungen des Bundesrates. Sie gehen davon aus, dass es die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Leistungserbringer und Versicherer schwierig machen dürften, sich auf einen einvernehmlichen Tarif zu einigen und deshalb den