Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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dass eine solche Änderung zu einem administrativen Mehraufwand und damit zu zusätzlichen Kosten für alle Tarifpartner, die Kantone und den Bund führen würde, wodurch die möglichen Kosteneinsparungen zunichte gemacht würden.
Die im Rahmen des Projekts transAL-2 laufende Überarbeitung der Analysenliste erscheint mehreren als die bessere Lösung, um den Kostenanstieg im Bereich der Analysen zu bremsen.
5.2 Übergangsbestimmung
Mehrere Teilnehmende betonen, wie wichtig es sei, den Tarifpartnern genügend Zeit einzuräumen, um eine Einigung zu erzielen und den verschiedenen Akteuren die Möglichkeit zu geben, das nötige Know-how aufzubauen und die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Es wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre vorgeschlagen.
49 Teilnehmende lehnen die vorgeschlagene Übergangsbestimmung ab, 2 mit Vorbehalt. 13 Teilnehmende nehmen sie an, 5 mit Vorbehalt. 39 der 62 Teilnehmenden verzichten auf eine Bemerkung zu der Übergangsbestimmung.
Ablehnung und Gründe dafür
Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt die vorgeschlagene Übergangsbestimmung ohne weitere Bemerkung ab.
Zu kurze Übergangsfrist
Nach Ansicht von SGMG und SSO reichen drei Jahre nicht aus, um ein derart komplexes
Gesetz umzusetzen. Auch BSH, H+, Hôpital du Jura, Insel Gruppe und unimedsuisse
erachten die Frist von drei Jahren angesichts der Komplexität der zu führenden Tarifverhandlungen als zu kurz. Die Folge einer Nichteinigung wäre entweder ein vertragsloser Zustand oder aber die Fortführung des bestehenden Tarifs auf unbestimmte Zeit. Sollte die Änderung umgesetzt werden, wäre die Übergangsfrist daher substanziell zu verlängern.
Kostenneutralität
BSH, H+, Hôpital du Jura, Insel Gruppe, mfe und SGAIM sprechen sich gegen die geplante Übergangsbestimmung aus, wonach der Wechsel vom Amtstarif zum Vertragstarif keine Mehrkosten verursachen dürfe. Nach Ansicht dieser Teilnehmenden werde dies zu einem grossen Druck auf die Praxislabors führen. Der Wechsel von einem offiziellen Tarif zu einem ausgehandelten Tarif werde zwangsläufig zu Mehrkosten führen, insbesondere weil es das Prinzip der Autonomie erlaube, dass auch höhere als die geltenden Tarife ausgehandelt werden. Sie bemängeln zudem, dass aus der Übergangsbestimmung nicht klar hervorgehe, ob Mehrkosten auf Ebene der einzelnen Analysen oder auf Ebene der Gesamtheit der Analysen gemeint sind. Die per 1. August 2022 vom Bundesrat verfügte lineare Kürzung der Leistungen um 10 Prozent halten sie als Ausgangspunkt für einen neuen Tarif für inakzeptabel.
Trotz der Frist werden die Partner keine Einigung erzielen
Mit Ausnahme von AG lehnen alle Kantone die Übergangsbestimmung ab. GR zweifelt an der Fähigkeit der Tarifpartner, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu einigen. Folglich werde der Tarif mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den meisten Fällen wiederum ersatzweise behördlich festgesetzt werden müssen. Laut BüAeV, KaeG SG, BEKAG und VSÄG besteht der einzige Vorteil der Übergangsbestimmung darin, dass die Partner länger Zeit hätten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Erfahrung zeige aber, dass eine rechtzeitige Einigung trotzdem häufig nicht möglich sei.